Nebenkostenabrechnung in der Praxis so korrekt?

  • Hallo allerseits

    Ein Vermieter hat seit 10 Jahren Nebenkostenpauschalen in den Mietverträgen vereinbart und die Nebenkostenpauschalen seitdem auch nicht mehr an die gestiegenen Energiekosten angepasst.

    In den MV steht, dass eine Anpassung an gestiegene Kosten möglich ist, und zwar nach tatsächlichem Verbrauch, aufgeschlüsselt nach m² und Personenzahl.

    Der Vermieter möchte die Nebenkosten nun anpassen. Die Fragen sind nun:

    - angenommen, die Kosten sind seit 2000 um 20, 30, 40 oder gar 50 % gestiegen: Ist eine sofortige Anpassung der Nebenkosten um 20, 30, 40 oder gar 50 % möglich?

    - Er möchte einfach die letzten Jahrerechnung nehmen und über den m²-Schlüssel die Kosten je Wohnung umrechnen. Wäre das so korrekt? Zähler für Wasser, Gas u. Strom sind im Hausgang vorhanden. Abgelesen hat er sie aber nie. Wenn, dann die Stadtwerke.

    - was ist, wenn z.B. Rechnungen für kleinere Sachen, wie Müll nicht auffindbar sind. Ist eine Pauschalbetrag zulässig oder müssen alle Rechnungen auf Nachfrage zugrunde gelegt werden?

    - und noch wichtiger: wenn er von 7 Wohnungen 2 verkaufen muss, sind die Pauschalen extrem hinderlich. Eigentlich muss ein Mieter die separate Abrechnung akzeptieren, weil der Vermieter ja sonst unverhältnismäßig benachteiligt wäre. Und weil der Mieter unter dem Strich nicht mehr zahlt, als wenn die Pauschalen erhöht würde.

    Vielen, vielen Dank für jede Antwort.

  • Nebenkostenpauschalen sind nur für die sogenannten kalten Betriebskosten möglich. Die Berechnung der Heizkosten unterliegen der Heizkostenverordnung und müssen individuell erfasst und berechnet werden.

    Eine pauschale Warmmiete ist demnach unzulässig:

    Energieverbraucher Informationen zu Heizöl, Erdgas, Strom, Flüssiggas, Fernwärme, Erneuerbare, Energiesparen, Heizen, Bauen, Renovieren und Hausgeräten, Preisprotest und Energiepreise

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