Beiträge von janphilipp

    Hallo allerseits

    Ein Vermieter hat seit 10 Jahren Nebenkostenpauschalen in den Mietverträgen vereinbart und die Nebenkostenpauschalen seitdem auch nicht mehr an die gestiegenen Energiekosten angepasst.

    In den MV steht, dass eine Anpassung an gestiegene Kosten möglich ist, und zwar nach tatsächlichem Verbrauch, aufgeschlüsselt nach m² und Personenzahl.

    Der Vermieter möchte die Nebenkosten nun anpassen. Die Fragen sind nun:

    - angenommen, die Kosten sind seit 2000 um 20, 30, 40 oder gar 50 % gestiegen: Ist eine sofortige Anpassung der Nebenkosten um 20, 30, 40 oder gar 50 % möglich?

    - Er möchte einfach die letzten Jahrerechnung nehmen und über den m²-Schlüssel die Kosten je Wohnung umrechnen. Wäre das so korrekt? Zähler für Wasser, Gas u. Strom sind im Hausgang vorhanden. Abgelesen hat er sie aber nie. Wenn, dann die Stadtwerke.

    - was ist, wenn z.B. Rechnungen für kleinere Sachen, wie Müll nicht auffindbar sind. Ist eine Pauschalbetrag zulässig oder müssen alle Rechnungen auf Nachfrage zugrunde gelegt werden?

    - und noch wichtiger: wenn er von 7 Wohnungen 2 verkaufen muss, sind die Pauschalen extrem hinderlich. Eigentlich muss ein Mieter die separate Abrechnung akzeptieren, weil der Vermieter ja sonst unverhältnismäßig benachteiligt wäre. Und weil der Mieter unter dem Strich nicht mehr zahlt, als wenn die Pauschalen erhöht würde.

    Vielen, vielen Dank für jede Antwort.

    Hallo Allerseits

    Ein Vermieter hat seit 10 Jahren Nebenkostenpauschalen in den Mietverträgen vereinbart. Im Mietvertrag ist unter: Zusatzvereinbarungen, 8. vereinbart: "Die Heiz- u. Nebenkostenpauschale kann jederzeit dem tatsächlichen Verbrauch angepasst und erhöht werden. Dabei gelten als Verteilerschlüssel die Quadratmeterzahl und die Personenzahl."

    wenn er nun von 7 Wohnungen 2 aus finanziellen Gründen verkaufen muss, sind die Pauschalen sehr hinderlich. Eigentlich muss ein Mieter die separate Abrechnung akzeptieren, weil der Vermieter ja sonst unverhältnismäßig benachteiligt wäre. Und weil der Mieter unter dem Strich nicht mehr zahlt, als wenn die Pauschalen erhöht würde.

    Eine Rechtsberaterin hat das mal so beurteilt:

    "Voraussetzung allein ist, dass Sie sich auf § 8 der Zusatzvereinbarung berufen.

    Danach ist die veränderte Abrechnungsart nicht an eine bestimmte Bedingung geknüpft. Es reicht dann allein der Hinweis auf diese Passage aus. Diese Pasage ist im Wege der Vertragsauslegung auch so auszulegen, dass dann nicht mehr Pauschalisiert, sondern nach Verbrauch abgerechnet werden soll.

    Ihr Abänderungsverlangen sollten Sie schriftlich fordern. Dieses sollte per Einschreiben/Rückschein erfolgen, damit Sie den Zugang nachweisen können."

    Hat sie recht?


    Vielen, vielen Dank für jede Antwort.

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