Hi,
Habe gestern etwas ungläubig einen Brief meines Vermieters aus dem Briefkasten gefischt. Die Betriebskostenpauschale wird, wie bereits Ende letzten Jahres, erhöht. Gleichzeitig soll eine Nachzahlung erfolgen auf die Betriebskostenpauschale ab dem 01.01.2012.
Hier mal alle Daten:
Studentwohnheim, ca. 22qm Wohnfläche
Juli 2008 - Beginn Mietvertrag, 150€ Miete + 100€ Betriebskostenpauschale
November 2012 - Erhöhung der Betriebskostenpauschale auf 125€
Oktober 2013 - Erhöhung der Betriebskostenpauschale auf 165€
mit gleichzeitiger Forderung einer Nachzahlung für 01.01.2012 - 01.09.2013 in Höhe von knapp 900€
Mir kommt es komisch vor das dem Vermieter jetzt erst auffällt das die Betriebskostenpauschale für das komplette letzte Jahr zu niedrig war, selbst nach der Erhöhung. Kann er das einfach so nachfordern?
Anlass ist eine sehr hohe Stromrechnung vom Juli diesen Jahres, weswegen die Betriebkosten laut VM angepasst werden müssen. Aber wieso rechtfertigt das eine Nachzahlung für letztes Jahr, die Rechnung umfasst nur die ersten 5 Monate diesen Jahres.
Bitte um Hilfe
Grüße
Sebastian