Bei der Heizung handelt es sich auch um eine elektrische Fußbodenheizung, weiß nicht ob die seperat abgerechnet werden kann.
Werde mir dann auf jeden Fall Hilfe beim örtlichen Mieterbund holen.
Danke auf jeden Fall für die Hilfe^^
Bei der Heizung handelt es sich auch um eine elektrische Fußbodenheizung, weiß nicht ob die seperat abgerechnet werden kann.
Werde mir dann auf jeden Fall Hilfe beim örtlichen Mieterbund holen.
Danke auf jeden Fall für die Hilfe^^
Du hast das Recht, beim VM die Originalbelege einzusehen.
Die Belege hängen als Kopie aus. Alle Rechnungen für 2012 sind spät. vom Januar 2013, ka warum dem VM erst jetzt auffällt das da eine Nachzahlung nötig ist. Wie gesagt, wurde erst Ende 2012 eh erhöht. Und Pauschale heißt aus meinem Verständnis herraus auch das eine Nachzahlung eigentlich ausgeschlossen ist.
Diese Klausel aus dem Mietvertrag solltest du bitte Wort für Wort abtippen und einstellen. Oder mach nen Scan.
Leider kein Scanner zur Hand. Hier die genaue Formulierung aus dem MV:
§3 - Miete und Betriebskosten
1. Es wird eine monatlich Miete von 153,00€ und eine monatliche Betriebskostenpauschale von 96,00€ vereinbart.
In der Betriebskostenpauschale sind enthalten: Heizung, Wasser, Abwasser, Regenwasser, Grundbesitzabgaben, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Satellitenantenne, Allgemeinstrom, Treppenhausreinigung, Hausmeister, Gebäudeversicherung, Gartenpflege.
insgesamt beträgt die Miete z. Zeit monatlich: 249,00€
2. Sollten sich die Betriebskosten im lfd. Kalenderjahr um mindestens € 2,00 pro Wohneinheit erhöht haben, kann die Betriebskostenpauschale entsprechend angepasst werden.
3. Alle durch gesetzliche oder behördliche Regelungen allgemein oder im konkreten Fall zugelassenen Mieterhöhungen oder Erhöhungen bzw. Neueinführungen von Betriebskosten (wie z.B. Kabelanschluss etc.) und Grundstücksumlagen jeder Art sind vom Zeitpunkt der Zulässigkeit ab vereinbart und zahlbar. Unbeschadet bleibt das Kündigungsrecht des Mieters, für diesen Fall tritt eine Erhöhung nicht ein.
900€ sind echt happig, ich hoffe wenigstens das die 2012 Nachzahlungen iwie abzuwenden sind, kann mir nicht vorstellen das das einfach so machbar ist vom VM.
Eine Betriebskostenpauschale, die vom VM angeglichen werden kann wenn sich die Betriebskosten in einem Jahr um mehr als 2€ erhöht haben.
Also keine Vorrauszahlungen.
Hi,
Habe gestern etwas ungläubig einen Brief meines Vermieters aus dem Briefkasten gefischt. Die Betriebskostenpauschale wird, wie bereits Ende letzten Jahres, erhöht. Gleichzeitig soll eine Nachzahlung erfolgen auf die Betriebskostenpauschale ab dem 01.01.2012.
Hier mal alle Daten:
Studentwohnheim, ca. 22qm Wohnfläche
Juli 2008 - Beginn Mietvertrag, 150€ Miete + 100€ Betriebskostenpauschale
November 2012 - Erhöhung der Betriebskostenpauschale auf 125€
Oktober 2013 - Erhöhung der Betriebskostenpauschale auf 165€
mit gleichzeitiger Forderung einer Nachzahlung für 01.01.2012 - 01.09.2013 in Höhe von knapp 900€
Mir kommt es komisch vor das dem Vermieter jetzt erst auffällt das die Betriebskostenpauschale für das komplette letzte Jahr zu niedrig war, selbst nach der Erhöhung. Kann er das einfach so nachfordern?
Anlass ist eine sehr hohe Stromrechnung vom Juli diesen Jahres, weswegen die Betriebkosten laut VM angepasst werden müssen. Aber wieso rechtfertigt das eine Nachzahlung für letztes Jahr, die Rechnung umfasst nur die ersten 5 Monate diesen Jahres.
Bitte um Hilfe
Grüße
Sebastian
Danke schonmal für die Antworten.
Werd auf jeden Fall erstmal den direkten Weg gehen und beim Vermieter nachhören was er dazu sagt. Hatten bis jetzt nie Stress, also gibts auch erstmal kein Grund zur Annahme das er sich da querstellen könnte, zumal die Polizei das Haus ja noch direkt am Abend für unbewohnbar erklärt hat. Insofern wird ihm da wohl gar nichts anderes übrig bleiben als eine einvernehmliche Lösung zu finden. Bin zumindest zuversichtlich, wollt nur schonmal wissen wo wir den rechtlich so ungefähr stehen.
Ich denke da wird auch irgendeine Versicherung greifen, so das ihn das u.U. gar nicht so sehr kratzt.
Gruß
ja klar, Vermieter wurde noch am gleichen Abend informiert, war ja immerhin Polizei, Ordnungsamt und Feuerwehr mit schwerem Gerät im Einsatz. Und 52 Wohnugen ohne Strom, da meldet sich ja schon mal wer
Techniker sind ja auch bereits im Einsatz die das ganze wieder auf Vordermann bringen sollen, also ist nicht so als ob sich da nichts tun würde.
Die Leute die nicht selbst irgendwo unterkommen konnten wurden vom Ordnungsamt in ein Hotel gesteckt, ich bin vorübergehend wieder bei meinen Eltern. Da die Unterbringung aber wie gesagt vom OA ist kann der Vermieter darauf ja dann wahrscheinlich auch nicht pochen, von wegen es wurde ja eine Ersatzunterkunft angeboten?
Angenommen Strom ist ab Freitag nächster Woche wieder vorhanden, dann wäre die Wohnung ca. 10 Tage unbewohnbar gewesen. Kann ich dann für diese Tage die Miete einfach streichen, also ca. 30% weniger zahlen?
Wie muss ich da vorgehen? Einfach weniger überweisen? Vorher ankündigen? Ich werd natürlich am Montag auch noch mal vor Ort sein und mit dem Hausmeister sprechen, vlt. hat der Vermieter ja schon ein Angebot parat.
Gruß
Hi,
am Dienstag Abend hat es bei mir im Studentenwohheim gebrannt und den Technikraum dahingerafft. Dadurch gibt es nun vorübergehend kein Strom und somit auch keine Heizung/Warmwasser. Bis auf weiteres also unbewohnbar. Habe heute mal mit den Technikern gesprochen, die meinten Ende nächster Woche gäbe es wieder Strom, weiteres, wie z.B. Telefon/Internet aber erst später.
Steht mir hier eine Entschädigung bzw. Mietminderung zu oder fällt das untere höhere Gewalt?
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