Folgender Fall :
Mieterin kündigt nach zwei Jahren Mietzeit mit persönlicher Übergabe der Kündigung (mit Zeugen) und bekommt dabei eine *Belehrung* der Vermieterin :
Sie untersagt, dass selbst renoviert wird
Es muss von einem Fachbetrieb ausgeführt werden
Sie will eine bestimmte Farbe (nicht reinweiß, sondern leicht gelblich)
Mieterin hat einen *Standart-Mietvertrag*, in dem KEINE starren Fristen für die Renovierung festgelegt sind (dort steht : im Allgemeinen sollen Küche und Bad alle drei Jahre, alle anderen Räume alle 5 Jahre renoviert werden)
Wie soll/muss sich Mieterin jetzt verhalten ? Muss sie überhaupt renovieren (da sie erst zwei Jahre dort wohnt) und muss sie durch einen Fachbetrieb in ganz bestimmter Farbe renovieren lassen ?
Vielen Dank für Antworten ![]()
LG Monserat