ungerechtfertigte Renovierungsforderung bei Auszug ?

  • Folgender Fall :
    Mieterin kündigt nach zwei Jahren Mietzeit mit persönlicher Übergabe der Kündigung (mit Zeugen) und bekommt dabei eine *Belehrung* der Vermieterin :

    Sie untersagt, dass selbst renoviert wird
    Es muss von einem Fachbetrieb ausgeführt werden
    Sie will eine bestimmte Farbe (nicht reinweiß, sondern leicht gelblich)

    Mieterin hat einen *Standart-Mietvertrag*, in dem KEINE starren Fristen für die Renovierung festgelegt sind (dort steht : im Allgemeinen sollen Küche und Bad alle drei Jahre, alle anderen Räume alle 5 Jahre renoviert werden)

    Wie soll/muss sich Mieterin jetzt verhalten ? Muss sie überhaupt renovieren (da sie erst zwei Jahre dort wohnt) und muss sie durch einen Fachbetrieb in ganz bestimmter Farbe renovieren lassen ?

    Vielen Dank für Antworten :)

    LG Monserat

  • "Sie untersagt, dass selbst renoviert wird"
    - Ist rechtlich nicht haltbar.

    "Es muss von einem Fachbetrieb ausgeführt werden"
    - Dito.

    "Sie will eine bestimmte Farbe (nicht reinweiß, sondern leicht gelblich)"
    - Dito.

    "Mieterin hat einen *Standart-Mietvertrag*, in dem KEINE starren Fristen für die Renovierung festgelegt sind (dort steht : im Allgemeinen sollen Küche und Bad alle drei Jahre, alle anderen Räume alle 5 Jahre renoviert werden)"
    - Wenn das so (und nicht noch mehr) im Standard-MV steht, gilt: Besenrein, ohne Beschädigungen, mehr nicht.


  • Wie soll/muss sich Mieterin jetzt verhalten ?

    Gründlich ausfegen und fertig.

    Zitat

    Sie untersagt, dass selbst renoviert wird
    Es muss von einem Fachbetrieb ausgeführt werden
    Sie will eine bestimmte Farbe (nicht reinweiß, sondern leicht gelblich)

    Selbst wenn das im Mietvertrag stehen würde, wäre es unwirksam.

  • Vielen Dank für eure Einschätzung.
    Ich habe nun auf der Seite des Deutschen Mieterbunds Folgendes gefunden :

    Zitat

    Die Frist beginnt mit dem Einzug bzw. der letzten Mieterrenovierung zu laufen. Zieht der Mieter vor Ablauf dieser Fristen aus, muss er gar nicht renovieren.

    Noch ist mir nicht ganz klar, ob und wie das mit Folgendem :

    Zitat

    Wenn die letzte Renovierung länger als 1 Jahr zurück liegt sind es 20% der Renovierungskosten, nach 2 Jahren 40%, nach 3 Jahren 60%, nach 4 Jahren 80% und nach 5 Jahren 100%.


    zusammenpasst ?

    Kann mir da jemand noch genauere Auskunft geben ?

    LG Monserat

  • Entschuldigt bitte, aber ich verstehe es immer noch nicht so ganz.
    Im Vertrag steht nichts von irgendwelchen Quoten, doch irgendwie muss man doch ausrechnen können, wieviel man *im Falle eines Falles* bezahlen muss.
    Natürlich gefällt mir @Bennys und @anitaris Aussage : besenrein und fertig am besten :), aber eine wirklich *Rechts-sichere* Aussage finde ich nirgends im Netz.

    LG Monserat

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