Umlegung neuer Heizungsanlage auf den Mieter

  • Hallo liebe Forums- User,

    ich wende mich an euch mit folgender Frage:

    Bis vor kurzem hatten wir in der Mietwohnung Nachtspeicherheizungen. Diese werden derzeit entfernt und durch eine Zentralheizung ersetzt. In einem Schreiben des Vermieters wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Kosten auf die Mieter umgelegt werden, jedoch ohne Erläuterung geschweigeden genauen Kostenangaben.

    Nach meiner Recherche habe ich herausgefunden, dass die Ertüchtigung der Heizungsanlage nicht als Betriebskosten ausgewiesen werden kann, da hier keine "regelmäßige" Maßnahme vorliegt.

    Eine Möglichkeit wäre die Erhöhung der Miete, um die Kosten der Heizung zu kompensieren.
    In unserem Haus wurde die Miete Anfang des Jahres schon erhöht. Hier wurde uns erklärt, dass der Vermieter die Miete seit 3 Jahren nicht erhöht hat UND auch die Heizungsanlage erneuert wird. Es wurde also suggeriert, dass die Mieterhöhung eine Erneuerung der Heizungsanlage beinhaltet.

    Jetzt kommt die Frage: Darf der Vermieter gesetzlich gesehen die Kosten als Betriebskosten anlegen? Darf der Vermiter gesetzlich gesehen, die Kosten als Mieterhöhung kompensieren, auch wenn dieses Jahr schon eine Mieterhöhung stattgefunden hat?

    Um die Sachlage etwas zu entschärfen: Es ist natürlich gerechtfertigt für eine ordentliche Wohnung vernünftiges Geld zu verlangen, jedoch macht in diesem Fall eine neue Heizung den Braten nicht fett... Die Wohngegend ist alles andere als "gehoben" und die Bausubstanz ist auch eher schlecht als recht.


    Ich freue mich auf eure Antworten.


    Viele Grüße

  • Zitat

    Darf der Vermieter gesetzlich gesehen die Kosten als Betriebskosten anlegen?

    Nein! Aber er darf 11% dieser Gesamtkosten, bzw. der Kosten für die einzelne Wohnung, auf die Jahresmiete aufschlagen. Nennt sich Mieterhöhung nach Modernisierung:
    Mietrecht: Modernisierungen einer Mietwohnung, Pflichten und Rechte
    Mietrecht: Modernisierungen einer Mietwohnung, Pflichten und Rechte

    Zitat

    auch wenn dieses Jahr schon eine Mieterhöhung stattgefunden hat?

    Ja, denn das sind 2 Paar Schuhe, eine Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete oder nach Mietspiegel hat mit der Modernisierung nichts zu tun.

    Zitat

    Die Wohngegend ist alles andere als "gehoben" und die Bausubstanz ist auch eher schlecht als recht.


    Demnach dürfte die Grundmiete von Anfang an auch im unteren Bereich gelegen haben, oder?


  • Nach meiner Recherche habe ich herausgefunden, dass die Ertüchtigung der Heizungsanlage nicht als Betriebskosten ausgewiesen werden kann, da hier keine "regelmäßige" Maßnahme vorliegt.

    Richtig, da es keine regelmäßigen Kosten für den Betrieb sind.

    [/QUOTE]Jetzt kommt die Frage: Darf der Vermieter gesetzlich gesehen die Kosten als Betriebskosten anlegen?[/QUOTE]

    Nein, siehe oben.

    Zitat

    Darf der Vermiter gesetzlich gesehen, die Kosten als Mieterhöhung kompensieren, auch wenn dieses Jahr schon eine Mieterhöhung stattgefunden hat?

    Ja, die normale Anpassung der Miete hat mit der Erhöhung infolge Modernierung nichts zu tun.

    Weitere Erklärungen siehe Mainschwimmer

  • In einem Schreiben des Vermieters wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Kosten auf die Mieter umgelegt werden, jedoch ohne Erläuterung geschweige denn [genauen] Kostenangaben.


    Habe ein bisschen korrigiert...:) Kosteneinschätzungen hätte ich mir schon gewünscht, weiss jedoch nicht, inwiefern sie dem Mieter vorher mitzuteilen sind. Abba einen guten Stil scheint man heutzutage wohl immer weniger erwarten zu können... :(

  • Danke für die Antworten! Ich würde gerne die 11% Geschichte einmal aufdröseln.

    Sehe ich das richtig, dass die 11% von der kompletten Heizungsanlage errechnet werden, dann durch die Anzahl der Mieter geteilt und auf die JAHRESmiete gelegt wird?
    Wir haben bei uns im Haus 6 Mietparteien. Somit dürfte ja die monatl. Mehrbelastung nicht allzuhoch ausfallen. Natürlich je nach Kosten der Heizungsanlage.
    Viele Grüße

    PS: Leider gab es gar keine Informationen bezgl. der Höhe der Belastung aller Mieter. Das finde ich etwas dreist muss ich gestehen.

    Einmal editiert, zuletzt von bonzana (1. August 2013 um 14:09)

  • Kosten der Modernisierungsmassnahme geteilt durch die Hausmietfläche x Eure Mietfläche. Davon 11% auf die Jahresnettomiete / 12 = Monatsnettomiete-Erhöhung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!