Hallo liebe Forums- User,
ich wende mich an euch mit folgender Frage:
Bis vor kurzem hatten wir in der Mietwohnung Nachtspeicherheizungen. Diese werden derzeit entfernt und durch eine Zentralheizung ersetzt. In einem Schreiben des Vermieters wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Kosten auf die Mieter umgelegt werden, jedoch ohne Erläuterung geschweigeden genauen Kostenangaben.
Nach meiner Recherche habe ich herausgefunden, dass die Ertüchtigung der Heizungsanlage nicht als Betriebskosten ausgewiesen werden kann, da hier keine "regelmäßige" Maßnahme vorliegt.
Eine Möglichkeit wäre die Erhöhung der Miete, um die Kosten der Heizung zu kompensieren.
In unserem Haus wurde die Miete Anfang des Jahres schon erhöht. Hier wurde uns erklärt, dass der Vermieter die Miete seit 3 Jahren nicht erhöht hat UND auch die Heizungsanlage erneuert wird. Es wurde also suggeriert, dass die Mieterhöhung eine Erneuerung der Heizungsanlage beinhaltet.
Jetzt kommt die Frage: Darf der Vermieter gesetzlich gesehen die Kosten als Betriebskosten anlegen? Darf der Vermiter gesetzlich gesehen, die Kosten als Mieterhöhung kompensieren, auch wenn dieses Jahr schon eine Mieterhöhung stattgefunden hat?
Um die Sachlage etwas zu entschärfen: Es ist natürlich gerechtfertigt für eine ordentliche Wohnung vernünftiges Geld zu verlangen, jedoch macht in diesem Fall eine neue Heizung den Braten nicht fett... Die Wohngegend ist alles andere als "gehoben" und die Bausubstanz ist auch eher schlecht als recht.
Ich freue mich auf eure Antworten.
Viele Grüße