Beiträge von bonzana

    Hallo Leute,

    durch diverse nicht behobene Mängel in der Wohnung werde ich das aktuelle Mietverhältnis kündigen. Da ich jedoch die Mängel nicht auf mir sitzen lassen möchte, will ich die Miete mindern.

    Folgende Fälle sind derzeit vorhanden:


    - Schimmel im Schlafzimmer, auch mit richtigem Lüften nicht zu beheben ( wurde vom Hanwerker notdürftig überstrichen..)

    - Rollo-Gurt in schlaf und arbeitszimmer defekt

    - Nach Installation einer Gasheizung wurden sämtliche Löcher nur mit Schaum verschlossen. es wurde nichts verputzt. Es rieselt regelmäßig von der decke...

    - Unser Keller ist nur noch eingeschränkt nutzbar, da die Heizungsleitungen ein komplettes Aufschlagen der Tür nicht mehr zulassen....

    Alle Mängel wurden bereits angezeigt, jedoch vom Eigentümer nicht reagiert.


    Wie kann ich aus den resultierenden Mängeln eine Minderung berechnen? Kann ich für die Mängel auch nachträglich die Miete mindern? Immerhin wurde uns zugesichert die Löcher in den Decken zu schließen...

    Vielen Dank schonmal!

    Hallo,

    vielen Dank für Eure Antworten!!

    Ich habe nun noch eine weitere Frage: Da wir nun kündigen werden, und ich die Mängel nicht auf mir sitzen lassen möchte, werden wir jetzt die Miete noch mindern. Im Internet habe ich gelesen, dass man auch die Miete nachträglich mindern kann. In unserem Beispiel wurde ins bei der Installation der Heizungsanlage versichert, dass die Löcher in den Decken alsbald geschlossen und verputzt werden. Dies ist jedoch bisher nicht geschehen. Kann ich hierfür die Miete nachträglich mindern, und wenn ja: wie viel könnte man da ansetzen?

    Vielen Dank schonmal!!

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem:

    Ich wohne nun seit ca. 1,5 Jahren mit meiner Freundin in einer Mietwohnung. Meine freundin lebt in dieser Wohnung jedoch schon seit längerem (>8 Jahre). Wir sind schon lange mit der Mietsituation unzufrieden:

    - Der Vermieter bzw. die Immobiliengesellschaft ist nie zu erreichen
    - Wir haben seit ich dort eingezogen bin defekte Rollos (Zugband total verschlissen)
    - auf Mängel wird kaum reagiert
    - Bemängelter Schimmel im Schlafzimmer wurde notdürftig vom handwerker überstrichen
    - Letztes Jahr wurde eine Zentrale Gasheizung installiert. Monatelang war die Wohnung kalt (Herbst)
    - Seit der Leitungsverlegung im Keller kann ich meine Kellertür nicht mehr komplett öffnen, da die Leitungen an der
    Decke im Weg sind...
    - Die Kernbohrungen für die Heizungsleitungen wurden nur mit Schaum geschlossen; keine Verputzung erfolgt.
    - Ich habe letzte Tage einen Blick in den Mietvertrag geworfen: Angeblich wurden vor Einzug meiner Freundin die Sanitäreinrichtungen erneuert. Das ist ist schlichtweg gelogen. Die vorhandenen Einrichtungen wie WC, Waschbecken etc. sind deutlich älter.

    Das ist ein grober Auszug aus den Problemen, die wir haben.

    Durch eine glückliche Fügung haben wir jetzt die Möglichkeit kurzfristig durch Bekanntschaft eine neue Wohnung beziehen. Ist es irgendwie möglich eine fristlose Kündigung einleiten zu können? Ich weiß, dass sowas im Allgemeinen dreist ist, aber so wie mit uns umgegangen wird, ist mir das zur Zeit ziemlich egal.

    Alles muss man sich ja nicht gefallen lassen, oder wie seht Ihr das?

    Vielen Dank im Voraus!

    Gruß,

    Bonzana

    Danke für die Antworten! Ich würde gerne die 11% Geschichte einmal aufdröseln.

    Sehe ich das richtig, dass die 11% von der kompletten Heizungsanlage errechnet werden, dann durch die Anzahl der Mieter geteilt und auf die JAHRESmiete gelegt wird?
    Wir haben bei uns im Haus 6 Mietparteien. Somit dürfte ja die monatl. Mehrbelastung nicht allzuhoch ausfallen. Natürlich je nach Kosten der Heizungsanlage.
    Viele Grüße

    PS: Leider gab es gar keine Informationen bezgl. der Höhe der Belastung aller Mieter. Das finde ich etwas dreist muss ich gestehen.

    Hallo liebe Forums- User,

    ich wende mich an euch mit folgender Frage:

    Bis vor kurzem hatten wir in der Mietwohnung Nachtspeicherheizungen. Diese werden derzeit entfernt und durch eine Zentralheizung ersetzt. In einem Schreiben des Vermieters wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Kosten auf die Mieter umgelegt werden, jedoch ohne Erläuterung geschweigeden genauen Kostenangaben.

    Nach meiner Recherche habe ich herausgefunden, dass die Ertüchtigung der Heizungsanlage nicht als Betriebskosten ausgewiesen werden kann, da hier keine "regelmäßige" Maßnahme vorliegt.

    Eine Möglichkeit wäre die Erhöhung der Miete, um die Kosten der Heizung zu kompensieren.
    In unserem Haus wurde die Miete Anfang des Jahres schon erhöht. Hier wurde uns erklärt, dass der Vermieter die Miete seit 3 Jahren nicht erhöht hat UND auch die Heizungsanlage erneuert wird. Es wurde also suggeriert, dass die Mieterhöhung eine Erneuerung der Heizungsanlage beinhaltet.

    Jetzt kommt die Frage: Darf der Vermieter gesetzlich gesehen die Kosten als Betriebskosten anlegen? Darf der Vermiter gesetzlich gesehen, die Kosten als Mieterhöhung kompensieren, auch wenn dieses Jahr schon eine Mieterhöhung stattgefunden hat?

    Um die Sachlage etwas zu entschärfen: Es ist natürlich gerechtfertigt für eine ordentliche Wohnung vernünftiges Geld zu verlangen, jedoch macht in diesem Fall eine neue Heizung den Braten nicht fett... Die Wohngegend ist alles andere als "gehoben" und die Bausubstanz ist auch eher schlecht als recht.


    Ich freue mich auf eure Antworten.


    Viele Grüße

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