Sonderkündigungsrecht bei vorzeitigem Auszug aus WG bei 3 jährigem Mietverzicht?

  • Hallo zusammen,

    ich denke in diesem Forum mit meiner Frage ganz gut aufgehoben zu sein.

    Erstmal zur Situation. Ich habe vor 1 ½ Jahren eine 2er WG mit einem weiteren Mitbewohner gegründet. Im Mietvertrag sind wir als gleichberechtigte Mieter eingetragen, ein gegenseitiger Kündigungsverzicht von 3 Jahren besteht auch. Weiter steht im Mietvertrag „die Wohnung wird bewohnt von 2 Personen“.

    Nach ca. einem halben Jahr ist die Freundin des Mitbewohners eingezogen, im gegenseitigem Einverständnis mit mir und dem Vermieter – schriftlich ist das aber nirgendwo festgehalten.

    Nun bin ich im Wissen des Vermieters aus der Wohnung ausgezogen und hab mit dem Mitbewohner einen Vertrag aufgesetzt in welchem festgelegt wurde dass die komplette Wohnung ab sofort ihm überlassen wird, was auch die Miet- und Nebenkostenzahlungen betrifft. Weiter haben wir vereinbart dass jede Partei einem Austreten aus dem mit dem Vermieter bestehenden Vertrag zustimmt und der Kautionsanteil vom Vermieter an den „Austretenden“ zurückgezahlt wird.

    Mittlerweile ist der Mitbewohner verheiratet, wohnt also mit Ehefrau in der Wohnung - also eine völlig neue Wohnsituation.

    Nun meine Frage ob hier ein Recht zur ausserordentlichen Kündigung besteht? Mir geht es darum aus dem Vertrag auszutreten und eben meinen Kautionsanteil vom Vermieter zurückzubekommen.

    Viele Grüße!

    Tom

  • Sie stehen immer noch als Mieter im Vertrag?

    Wenn ja, können Sie allein weder außerordentlich noch ordentlich kündigen.

    Sie können bestenfalls versuchen, mit Zustimmung des anderen Mieters und Vermieters, aus dem Vertrag entlassen zu werden.

    Anspruch auf den Kautionsanteil hätten sie bestenfalls gegenüber dem anderen Mieter, aber nicht gegenüber dem Vermieter.

    Ein Mietvertrag ist Kegelclub wo man nach belieben ein- oder austreten kann.

  • Ein bestehender Mietvertrag zwischen Ihnen beiden und dem Vermieter kann nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert, aufgelöst oder entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gekündigt werden.

    Lesen Sie den Satz Wort für Wort und Ihre Frage ist beantwortet.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Eine schriftliche Einwilligung des ehem. Mitbewohners aus dem Mietvertrag austreten zu können liegt mir vor.

    Ich habe dem Vermieter bereits eine fristlose Kündigung mit dieser Einverständniserklärung zukommen lassen.

    Da der Vermieter dem Einzug der Freundin zugestimmt hat, hat er ja prinzipiell auch nicht im Sinne des Mietvertrags gehandelt ("die Wohnung wird bewohnt von 2 Personen"), dazu kommt dass die beiden jetzt auch noch verheiratet sind.

    Da nun eine völlig neue Situation vorliegt, welche für mich bei Einzug so nicht abzusehen war, denke ich schon einen Anspruch auf eine ausserordentliche Kündigung zu haben.

  • Da denken Sie völlig falsch!

    Die schriftliche Einwilligung Ihres Mitbewohners aus dem Vertrag "austreten" zu können ist ohne Einwilligung des Vermieters nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben ist.

    Und noch mal zum mitmeißeln,

    Sie allein können weder fristgerecht noch fristlos kündigen bzw. ist Ihre Teilkündigung unwirksam!

  • denke ich schon einen Anspruch auf eine ausserordentliche Kündigung zu haben.


    Denke nie, gedacht zu haben...
    Neuerdings häufen sich hier WG-Probleme. Diejenigen, die im MV als Mieter stehen, sind allein für die Vertragserfüllung verantwortlich. Untereinander Abmachungen tangieren das Mietrecht überhaupt nicht.

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