Hallo zusammen,
ich denke in diesem Forum mit meiner Frage ganz gut aufgehoben zu sein.
Erstmal zur Situation. Ich habe vor 1 ½ Jahren eine 2er WG mit einem weiteren Mitbewohner gegründet. Im Mietvertrag sind wir als gleichberechtigte Mieter eingetragen, ein gegenseitiger Kündigungsverzicht von 3 Jahren besteht auch. Weiter steht im Mietvertrag „die Wohnung wird bewohnt von 2 Personen“.
Nach ca. einem halben Jahr ist die Freundin des Mitbewohners eingezogen, im gegenseitigem Einverständnis mit mir und dem Vermieter – schriftlich ist das aber nirgendwo festgehalten.
Nun bin ich im Wissen des Vermieters aus der Wohnung ausgezogen und hab mit dem Mitbewohner einen Vertrag aufgesetzt in welchem festgelegt wurde dass die komplette Wohnung ab sofort ihm überlassen wird, was auch die Miet- und Nebenkostenzahlungen betrifft. Weiter haben wir vereinbart dass jede Partei einem Austreten aus dem mit dem Vermieter bestehenden Vertrag zustimmt und der Kautionsanteil vom Vermieter an den „Austretenden“ zurückgezahlt wird.
Mittlerweile ist der Mitbewohner verheiratet, wohnt also mit Ehefrau in der Wohnung - also eine völlig neue Wohnsituation.
Nun meine Frage ob hier ein Recht zur ausserordentlichen Kündigung besteht? Mir geht es darum aus dem Vertrag auszutreten und eben meinen Kautionsanteil vom Vermieter zurückzubekommen.
Viele Grüße!
Tom