Hallo,
ich ziehe bald aus meinem Zimmer, in einem Studentenwohnheim, aus. Jetzt stellt sich mir die Frage wie ich mein Zimmer hinterlassen muss ohne, dass von meiner Kaution etwas abgezogen wird.
Die einzigsten Sätze, welche ich dazu im Mietvertrag finde sind folgende:
1.
Beim Einzug bzw vor dem Auszug wird eine Überprüfung der Zimmer auf einwandfreien Zustand bzw. feststellbare Mängel durch eine Kommision vorgenommen. Die Zimmer werden auf jeden Fall in einwandfreiem, geputztem Zustand übergeben.
Wie habe ich das jetzt zu verstehen? Ich muss mein Zimmer in einwandfreiem, geputzten Zustand übergeben. Sprich Fenster, Böden und Schränke putzen. Aber muss ich auch die Wände streichen bzw. kann mir wegen normaler Gebrauchsspuren (einige dunkle Flecken an der Wand ca 5-6 Stück) aufgrund dieses "Paragraphen" Kaution abgezogen werden?? Ist für mich jetzt nicht wirklich ersichtlich. Und wenn ja muss mir der Vermieter die Möglichkeit geben mit Farbe (aus seinem Bestand, dass es die gleiche Farbe ist) die Flecken aus zu bessern anstatt einen Maler für 5cm² an zu fordern?
Und ist es rechtlich auch nachdem ich das Zimmer geputzt übergeben habe, eine Putzkollone durch zu schicken und mich mit den Kosten zu belangen? ( es geht bei jedem Auszug eine Putzkraft durch die Zimmer und putzt diese erneut)
und
2.
Die Kaution wird beim Auszug zurückerstatttet, sofern keine Ansprüche des Vermieters bestehen.
Ist dies eine Art "Ich komm aus dem Gefängnis frei" - Karte? Bezug zu oben. Gebrauchsspuren an Wänden => Anspruch des Mieters : Sauber => Zahlen?
EDIT: Fast vergessen. Mir wurde noch eine Gebührenordnung zu meinem Mietvertrag übergeben, welche ich aber nie mit einer Unterschrift (auch nicht im Mietvertrag aufgelistet) an erkannt habe. Ist diese Gebührenordnung also rechtskräftig?
viele Grüße und danke für eure Hilfe :-)))