Beiträge von piotor

    Ich will nicht wissen, was der "Erlasser" damit erreichen will. Ich will wissen ob der "Erlasser" auf Grund des Textes im Vertrag, den ich ja oben geschrieben habe, berechtigt ist Kaution für Ausbesserungen an der Wand ein zu behalten.
    Dass der "Erlasser" das Geld gerne und willkürlich einbehält ist mir nämlich bewusst... Ich will jetzt nur wissen ob er für die Wand was abziehen darf oder ob des in die Abwohnungserscheinung einfliest...

    Anstatt jetzt wieder ne großspurige Antwort zu geben könntest mir ja helfen, dann bräuchtest dich nicht weiter mit jemand so unfähigem, dummen oder was du auch immer von mir hällst zu befassen....

    Wow, also es ist ja erstaunlich. Ich dachte ich bekomm irgendeine ernst gemeinte Antwort hier aber des scheint wohl das falsche Forum zu sein... Man hätte auch einfach helfen können anstatt nur dumme Kommentare zu schreiben oder?

    Wenn euch nicht passt was ich unter 1. geschrieben habe und ihr alle denkt wir putzen eh nicht oder sind total unfähig muss ich euch leider enttäuschen aber ihr hättet wenigstens zu 2. und zum Edit was schreiben können anstatt euch an eure Vorposter an zu passen und hochnäsige Kommentare abgeben...
    Und wenn ihr 1. mal gelesen hättet würded ihr sehen, dass dort keinerlei Frage zum PUTZEN!!!! steht sondern nur dazu ob ich die Wände streichen muss / ob er mir das in Rechnung stellen darf, wenns nicht mutwillig verschmutzt ist und ob er mir die Putzkollone, welche er standartmäßig durch die Zimmer schickt anrechnen darf, wenn ich alles einwandfrei geputzt habe...

    Falls ihr euch jetzt in der Lage seht mir zu helfen wäre es toll. Falls ihr es jedoch vorzieht wieder irgendwelchen Schwachsinn zu posten könnt ihr das natürlich auch wieder machen...

    schöne Grüße

    Huhu,
    ich frag ja von der studentischen Vertretung, da dies in Vergangenheitvon der Hausverwaltung immer willkürlich gehandhabt wurde.
    Komplett geputzten Zimmern wurden beträge zw. 10 und 40 Euro abgezogen wegen "Flecken" an der Wand. Und da wollten wir uns mal informieren, ob dies überhaupt rechtens ist. Da wir aber wohl nicht über dieses gewisse Maß an Grundwissen (Verstand) in juristischen Fragen verfügen, wollten wirs uns einfach mal schlau machen ;)

    Schöne Grüße

    Hallo,

    ich ziehe bald aus meinem Zimmer, in einem Studentenwohnheim, aus. Jetzt stellt sich mir die Frage wie ich mein Zimmer hinterlassen muss ohne, dass von meiner Kaution etwas abgezogen wird.
    Die einzigsten Sätze, welche ich dazu im Mietvertrag finde sind folgende:

    1.
    Beim Einzug bzw vor dem Auszug wird eine Überprüfung der Zimmer auf einwandfreien Zustand bzw. feststellbare Mängel durch eine Kommision vorgenommen. Die Zimmer werden auf jeden Fall in einwandfreiem, geputztem Zustand übergeben.

    Wie habe ich das jetzt zu verstehen? Ich muss mein Zimmer in einwandfreiem, geputzten Zustand übergeben. Sprich Fenster, Böden und Schränke putzen. Aber muss ich auch die Wände streichen bzw. kann mir wegen normaler Gebrauchsspuren (einige dunkle Flecken an der Wand ca 5-6 Stück) aufgrund dieses "Paragraphen" Kaution abgezogen werden?? Ist für mich jetzt nicht wirklich ersichtlich. Und wenn ja muss mir der Vermieter die Möglichkeit geben mit Farbe (aus seinem Bestand, dass es die gleiche Farbe ist) die Flecken aus zu bessern anstatt einen Maler für 5cm² an zu fordern?

    Und ist es rechtlich auch nachdem ich das Zimmer geputzt übergeben habe, eine Putzkollone durch zu schicken und mich mit den Kosten zu belangen? ( es geht bei jedem Auszug eine Putzkraft durch die Zimmer und putzt diese erneut)


    und
    2.
    Die Kaution wird beim Auszug zurückerstatttet, sofern keine Ansprüche des Vermieters bestehen.

    Ist dies eine Art "Ich komm aus dem Gefängnis frei" - Karte? Bezug zu oben. Gebrauchsspuren an Wänden => Anspruch des Mieters : Sauber => Zahlen?


    EDIT: Fast vergessen. Mir wurde noch eine Gebührenordnung zu meinem Mietvertrag übergeben, welche ich aber nie mit einer Unterschrift (auch nicht im Mietvertrag aufgelistet) an erkannt habe. Ist diese Gebührenordnung also rechtskräftig?


    viele Grüße und danke für eure Hilfe :-)))

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