Haben heute unsere Kündigung bekommen , Eigenbedarf , der Sohn 24 ( lebt im eigenen Haus) will hier auf einmal einziehen!
Das Haus stand 1 1/2 Jahre jahr und war zum verkauf angeboten !
Hätten sie es damals verkauft hätte der Sohn auch nicht einziehen können!
Dazu kommt das wir 4 schulpflichtige Kinder haben!
Das ganze ist nur eskaliert da ich letzten Monat durch einen PC Fehler in steuerklasse 4 gerutscht bin was jetzt behoben wurde und das geld habe ich nachgezahlt mit der jetzigen Miete ! d.h. keinerlei Rückstand!
Nun habe ich gelesen das das Landgericht Wuppertal eine Kündigung abgewiesen hat wo die Vermieter auch Eigenbedarf angemeldet haben für ihren Sohn!
Begründung: Als die Mieter einzogen war der Sohn bereits 16 Jahre alt gewesen! Das er später eine eigene Unterkunft benötige sei bei Abschluss des Vertrages absehbar gewesen ! Az . 16 S 19/91
Ist das immer noch so ?
Ist der Vermieter berechtigt uns zu kündigen? Auch mit Kindern in dem Zeitraum bis ende oktober diesen Jahres?
Er hat vor 8 Monaten gesagt er such langfristige Mieter ! Vor Zeugen!!!!
Was tun?
Antworten auch gerne per mail! Thx im vorraus
Eigenbedarfs-Kündigung nach 8 Monaten !
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EvilDad -
31. Juli 2013 um 17:51 -
Erledigt
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Eigenbedarf , der Sohn 24 ( lebt im eigenen Haus) will hier auf einmal einziehen!Komisch?
ZitatDas Haus stand 1 1/2 Jahre jahr und war zum verkauf angeboten !
Hätten sie es damals verkauft hätte der Sohn auch nicht einziehen können!????
ZitatDazu kommt das wir 4 schulpflichtige Kinder haben!
Kinder sind im Mietrecht nicht vorgesehen.ZitatNun habe ich gelesen das das Landgericht Wuppertal eine Kündigung abgewiesen hat wo die Vermieter auch Eigenbedarf angemeldet haben für ihren Sohn!
Begründung: Als die Mieter einzogen war der Sohn bereits 16 Jahre alt gewesen! Das er später eine eigene Unterkunft benötige sei bei Abschluss des Vertrages absehbar gewesen ! Az . 16 S 19/91
Ist das immer noch so ?Da wird sich das Gericht was dabei gedacht haben. Da die näheren Umstände zum Entscheid nicht bekannt sind und sich auch kein anderes Gericht daran halten muß, sollten Sie da sich nicht allzuviel vormachen.
ZitatIst der Vermieter berechtigt uns zu kündigen?
Das nachfolgend dokumentierte Gesetz erlaubt das.
ZitatAuch mit Kindern in dem Zeitraum bis ende oktober diesen Jahres?
Ich kann nur auf das Gesetz verweisen und habe keine richterlichen Befugnisse
ZitatEr hat vor 8 Monaten gesagt er such langfristige Mieter ! Vor Zeugen!!!!
Ein Beweis dafür, das sich womöglich bei den Lebensumständen des Sohnes plötzlich was geändert hat
ZitatWas tun?
Neue Wohnung suchen. Vielleicht auch noch schnell wegen der Einschulung Ihrer Kinder
BGB § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters
(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.
(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.
(3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.
(4) ..... -
Neue Wohnung suchen. Vielleicht auch noch schnell wegen der Einschulung Ihrer Kinder
Empfehle ich ebenfalss. UND: Dieses Haus beobachten, ob der Sohn wirklich dort einzieht. Falls nicht, einen Fachanwalt aufsuchen (Betrug, Schadenersatz). -
Manchmal frag ich mich schon was Kolinum an Substanzen zu sich nimmt, bei Berny tipp ich von der Ausdrucksweise her eher aufs Alter.
Wenn der Eigenbedarf des Sohnes vorhersehbar war, weil er mit 24 noch im Haus der Eltern gelebt hat, dann ist die Kündigung unwirksam.
Sollte er mit 24 tatsächlich bereits im "eigenen Haus" gelebt haben, dann müsste aus dem Kündigungsschreiben hervorgehen, warum er aus seinem Eigenheim plötzlich ausziehen muss. -
Manchmal frag ich mich schon was Kolinum an Substanzen zu sich nimmt, bei Berny tipp ich von der Ausdrucksweise her eher aufs Alter.
Und wie schätzt Du Dich ein?? -
Was tun?Der Kündigung wegen besonderer Härte widersprechen. Siehe BGB § 574
Zusätzlich die Kündigung prüfen lassen.
Mehr Infos zum Thema Eigenbedarf hier Die Eigenbedarfsk
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