Mitminderung nach Trocknung

  • Hallo liebe Community,

    ich wohne in einer 45m2 großen Einraumwohnung. Durch einen Fehler eines Gas-Wasser-Heizung Monteurs (vor meinem Einzug in die Wohnung) leckte über Jahre ein Abflussrohr. Es entsand ein ekelhafter Geruch.

    Ich informiere die Hausverwaltung über diese Sachlage. Nach gut zwei Monaten begonnen die Arbeiten in meiner Wohnung. In meiner Küche war ein Stück Wand komplett vollgesaugt (+Schimmel). Zudem noch die Trittschalldämmung (Fußboden) in Küche und Badezimmer.

    Eine Trocknungsfirma installierte zwei Trocknungsgeräte in meiner Wohnung. Einer der Apparate presste mit Druck Luft in den Fußboden. Es hingen glaube ca. 4 Schläuche am Gerät die in meinen Fußboden führten. Das andere gerät zog die Feuchtigkeit aus der Luft. Beide Geräte erzeugten Krach und Hitze. Meine Küche und Bad konnten zwar noch genutzt werden jedoch aufgrund der Hitze und Dreck ein eindeutiger Verlust/Einbuße der Wohnqualität.

    Die Geräte sind seit ca. einer Woche raus. Die Löcher im Boden wurden wieder verschlossen. Es muss jetzt nur noch gemalert werden. Die Arbeiten sind also noch nicht 100% angeschlossen. Derzeit laufen die Arbeiten seit ca. 1 1/2 Monaten.

    Jetzt meine Frage. Da zum 1´Sten wieder die Miete fällig wird denke ich über eine Mitminderung nach. Ist es jetzt überhaupt noch möglich? Wenn ja, wie viel könnte ich mindern?

    Anbei noch ein paar Bilder. Ich wäre über Hilfe wirklich sehr dankbar.

  • Der BGH (Az. VIII ZR 274/02) hat entschieden, das Mietminderung auch noch nach Beseitigung des Mangels geltend gemacht werden können.
    Über die Höhe gibt es nur diverse Gerichtsurteile, welche Sie selbst ergoogeln können.

  • Die Arbeiten begannen ca. zwei Monate nach Meldung an die HV. Ich wurde von der HV auch nicht wirklich für voll genommen. Erst nach der zweiten Besichtigung wurde seitens der HV begonnen die Arbeiten in Auftrag zu geben.

  • Hallo Community,

    ich habe jetzt mal bissel im WWW gesucht ...

    Folgendermaßen würde ich die Mietminderung begründen:

    Die Trocknung fand in der Küche, Bad sowie im Flur statt. Durch gezielte Kernbohrungen in den Fußboden wurde Heißluft in die bereits genannten Bereiche meiner Wohnung gepresst. Ein weiteres Gerät ( ein Trockner) absorbierte sodann weitere Fertigkeit. Der Auffangbehälter des Trocker musste in regelmäßigen Abständen geleert werden. Beide Geräte erzeugten eine unangenehme Lautstärke.

    Mir stand es zwar frei die Geräte während meiner Abwesenheit auszuschalten jedoch verlängerte dies auch die zeit der Maßnahmen in meiner Wohnung. Des Weiteren erstanden Temperaturen i.H. v. fast 40 grad.

    Ich muss gestehen, dass ich die Geräte jedoch ab und zu mal eine längere zeit ausgelassen hatte, da ich mit dieser Hitze einfach nicht klargekommen bin. Ich würde sagen, dass es die allg. Trocknung um ca. 2 Wochen verlängert hat.

    Ich halte eine Minderung von 40% für angemessen.

    Was sagt ihr dazu?

  • Super. Solche Antworten kann ich ja leiden. :mad:

    Ich kann bis zehn zählen und sogar mein Namen tanzen. Zudem habe ich über google recherchiert und wollte das Ergebnis noch einmal ansprechen bzw. andere Meinungen dazu hören. Wozu gibt es Communitys/Internetforen? Ich erwarte hier keine Rechtsberatung jedoch eine gewisse Art der Kommunikation darf doch sein oder!?

    Ich melde mich in einem anderen Forum an.

    @ Moderat
    Ich bitte höflich darum dieses Thema zu löschen. Danke

  • Wenn jemand sein Problem schildert und von der Materie überhaupt keine Ahnung hat, ist er auch mit massenhaften Googleergebnissen überfordert. Ist wüsste nicht, was daran lustig sein soll.

    Du scheinst doch Ahnung zu haben. Für dich sind gewisse Dinge wahrscheinlich völlig logisch und eindeutig. Warum solche eine Fach-Arroganz? Warum kein Stupser in die richtige Richtung?

    Ich finde sowas immer schade. :(

  • Du scheinst doch Ahnung zu haben. Für dich sind gewisse Dinge wahrscheinlich völlig logisch und eindeutig. Warum solche eine Fach-Arroganz? Warum kein Stupser in die richtige Richtung?


    Weil solch ein Fall mglw. seinesgleichen bzw. vergleichbares suchen kann und letztendlich von einem Gericht zu klären wäre (Individualentscheidung). Empfehle einen FACH-Anwalt.

  • Nu, haltense mal die Luft an.

    Ihnen ist die Möglichkeit einer Mietminderung bestätigt worden. Niemand wird Ihnen hier die Höhe der Minderung empfehlen. Diese suchen Sie in vergleichbaren Gerichtsurteilen und das eben bei Google. Diese können Ihnen als Anhaltspunkte dienen.
    Wenn Sie Vollkasko suchen, sollten Sie sich um einen Anwalt bemühen.

    Zu Ihrer Begründung:
    Diese sollten Sie kürzer fassen.

    Die Trocknung fand in der Küche, Bad sowie im Flur statt. Der Auffangbehälter des Trocker musste in regelmäßigen Abständen geleert werden. Beide Geräte erzeugten eine unangenehme Lautstärke. Des Weiteren erstanden Temperaturen i.H. v. fast 40 grad.
    Ich halte eine Minderung von 40% für angemessen.

    Was sagt ihr dazu?

    Bis zur Aussage über die Höhe würde ich das so tun.

  • Zitat":Ich halte eine Minderung von 40% für angemessen."

    Was sagt ihr dazu?

    Bis zur Aussage über die Höhe würde ich das so tun.


    Pfiersich Potenz?! Selten so gelacht. Never!

  • Erstmal vielen Dank für die Antworten.

    Die von mir verfasste Begründung war nicht zur Vorlage für die HV gedacht, sondern noch einmal als Schilderung meinerseits.

    Die Frage "Was sagt ihr dazu" ging an die Community... :D

    Jetzt muss ich aber selber lachen und kann die Reaktion auch nachvollziehen.

    Dickes Sorry meinerseits.

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