Hallo,
folgender Sachverhalt: für 2,5 Jahre wurde mir ein Zimmer zur Untermiete überlassen, direkt im Anschluss daran habe ich es als Hauptmieter übernommen (3 Jahre). In der Summer sind das über 5 Jahre, womit Kündigunsfrist 6 Monate betragen müsste. Ist das korrekt? ![]()
Zitat:
"§ 573c
Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate. "
Vielen Dank schonmal (freu mich besonders über Links/Urteile/ etc.)