Danke für die Antworten.
Zur Untermiete gilt noch zu sagen, dass der damals bereits bestandene Vertrag erweitert wurde und mir im Oton "der Wohnraum überlassen" wurde ...
Direkt aus dem § 573c BGB kann ich nicht erkennen, warum sich die Regelung auf den Mietvertrag bezieht und nicht auf die tatsächliche Zeit in der Wohnung.
Aber danke! ![]()