Nach Auszug Vorauszahlung für laufendes Jahr, weil mit Nachzahlung zu rechnen sei

  • Hallo,

    wir sind März 2013 ausgezogen, haben bisher immer unsere Nebenkosten gezahlt.
    Nun erreichte uns Post mit der Abrechnung 2012. Nachzahlung von 25 Euro. Haben wir natürlich bezahlt ;)
    Der Vermieter fordert nun aber noch 100 Euro, ohne Berechnung oder weitere Begründung, für 1.1 bis 30.3.2013, weil mit einer "Nachzahlung" zu rechnen sei. Solange würde die Kaution einbehalten werden.

    Muss ich diese zahlen?

    Liebe Grüße,
    Lutzi

  • Mußt Du nicht. Der VM hat ja die Kaution. Diese bzw. einen Teil davon darf er auch für evtl. Nachzahlungen aus noch zu erstellenden NK-Abrechnungen verwenden.

    Allerdings ist eine vermutlich nicht geringe Nachzahlung bei Nutzungszeitraum 1.1. - 31.3.13 so sicher wie das Amen in der Kirche.

  • Wieso? :)

    Wir sind zum 15.1. aus der Wohnung heraus, also stand die Wohnung bis Ende der Kündigungsfrist am 31.3. leer. Es wurde in dieser Zeit kein Wasser verbraucht (unsere Nachzahlung ergab sich nur aus dem Wasserverbrauch), Heizung und Strom lief direkt über den Anbieter.

  • Na dann dürfte wohl kaum eine Nachzahlung zu erwarten sein.

    Übrigens muß der Vermieter spätestens 6 Monate nach Mietende über die Kaution abrechnen und falls er noch einen Teil davon einbehält nachvollziehbar begründen warum. Kann er das nicht muß er sie vollständig auszahlen.

    Wobei ich mir auch denken könnte das die Kaution jetzt schon fällig ist, da mit Sicherheit keine Nachzahlung zu erwarten ist.

    Aber warten wir noch auf ein paar Antworten.

  • Ja, warten wir noch. :)

    Wir sind leider auch nicht im guten auseinander, weil die Mieter über uns nicht viel von Rücksicht hielten (jedes Wochenende laute Partys bis weit nach 22 Uhr, Ruhestörungen durch Möbelrücken um 2:30 nach einer Tupperparty, abgemeldete Fahrzeuge auf fremden - zugewiesenen und bezahlten - Parkplätzen der Mitmieter abstellen, Mülltrennung unbekannt, der Mieter hat unser Kind geschlagen, Müllablage im Hausflur, zig große Pakete bestellt und ewig im Hausflur liegen lassen, ...) und der VM jegliches Schlichten ablehnte und immer nur meinte, dass das die Mieter unter sich ausmachen sollen. Deshalb möchte ich mich da gerne ein wenig abgesichert wissen.

  • Ihr hattet bis 31.03. gemietet und auch die Bruttomieten gezahlt. Soweit ok. Wann Ihr tatsächlich ausgezogen seid und dadurch womöglich weniger Wasser- und Energiekosten verursacht wurden, darüber kann man nur spekulieren. So nach Gutsherrenart mal vorsichtshalber einen zusätzlichen Vorschuss zu verlangen entbehrt jeder Rechtsgrundlage.

  • Danke Benry,

    hast du da vielleicht noch was, wo ich genauer nachschauen kann?

    Ich finde die Forderung, gerade ohne weitere Begründung oder Aufrechnung wirklich sehr, wie du sagst, gutsherrenartig.
    Wir haben vier Jahre + 3 Monate dort gewohnt und drei Jahre sogar von der selben Nebenkostensumme her noch 80-120 Euro zurück bekommen. Die höheren Wasserkosten 2012 waren klar, kam durch einen Wasserrohrbruch in der Gemeinschaftswaschküche. Warum sollte es diesmal für die drei Monate nicht reichen? Das erschließt sich mir nicht schlüssig. Zumal ja Strom, Heizung, selbst Warmwasser (Durchlauferhitzer) über den eigenen Stromanbieter liefen.

  • Lutzi:

    "hast du da vielleicht noch was, wo ich genauer nachschauen kann?"
    - Der VM hat dem M auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege zu gewähren. In meinem Objekt waren die Gaskosten im Vgl. zum vorherigen Zeitraum um 36% gestiegen... :(

  • Gut, das Gas wird's bei uns nicht sein. Wir hatten kein Gas, sondern Nachtspeicheröfen. Wurde alles direkt verrechnet. Gemeinschaftsräume wurden nicht beheizt.

    Ich werde mal vorsichtig nach Einsicht fragen. Ich meine, dass mit dem Wasser wird sich nicht wirklich wiederholen, weil der Rohrbruch ja beseitigt wurde. Und für 2012 war es ja wirklich nur Wasser, sonst waren die Kosten z.T. laut Aufstellung weniger.

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