Hallo,
bei meiner Nebenkostenabrechnung wird vom Ersteller der Abrechnung die Formel der HKVO zur Berechnung der Warmwasserkosten verwendet.
Gleichzeitig wird mir allerdings eine Miete über 46,- € für 08/2012 bis 12/2012 für einen Wärmezähler in Rechnung gestellt. Dessen, dass diese Miete umlagefähig ist bin ich mir bewusst. Allerdings bin ich der Auffassung, dass die nur gültig wenn die der Wärmezähler auch für die Berechnung angewendet werden konnte.
Da in meinem Fall der Zähler weniger als 60% des Jahres eingebaut war kann dieser nicht zur Berechnung verwendet werden. Leider finde ich aber keinen Hinweis in einer Verordnung welche auf diesen Punkt eingeht.
Hat jemand Erfahrung damit? Kann die Miete für einen Wärmezähler umgelegt werden, obwohl dieser noch nicht zur Berechnung herangezogen werden konnte?