Wie bereits angedeutet:
Gastherme in Wohnung.
Im Mietvertrag steht:
Neben der Miete sind vom Mieter die Betriebskosten im Sinne der Anlage 3 zu $27 der Zweiten Berechnungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung
(d.h. Kosten für laufende öffentliche Lasten, ...für Betrieb der Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage einschließlich Brennstoff und Wartungskosten.....
sind anteilig 40 € zu tragen. (Pauschale!)
Die Frage wäre auch, ob unter den Hausordungspunkt
"Der Mieter hat für regelmäßige und rechtzeitieg übliche Reinigung der Herde und Öfen zu sorgen." auch die Wartung der Gasthere fällt,wie der Vermieter meint.
Grüße
btasler