Kaution/Schäden am Boden

  • Hallo,

    am 01.07.2013 habe ich eine Wohnung bezogen. Die Kaution betrug 2 KM (740 €)
    Nun hatte ich letzte Woche Besuch und heute erst gemerkt, dass auf dem Linoleum Boden Abdrücke von Pfennig Absätzen sind. Es handelt sich um kleine Dellen die im Wohnzimmer verteilt sind.
    Könnte der Vermieter deswegen die Kaution einbehalten?

  • Könnte der Vermieter deswegen die Kaution einbehalten?


    Einbehalten nicht, jedoch von Dir (und zwangsweise Deinen Besuchern) zu vertretende Schäden damit verrechnen, falls Du den Schaden nicht kompensierst.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!