Wohn/Geschäftshaus - Kostenverteilung für Allgemeinstrom / Aufzug

  • Guten Abend alle zusammen,

    ein sehr hoher Anteil meiner Nebenkosten kommt aus dem Bereich des Stroms für Hausflur, Keller und Aufzug.
    Um der Sache auf den Grund zu gehen beschreibe ich Euch mal die Situation:

    Ich wohne in einem Wohn-/Geschäftshaus mit insgesamt 5 Mietparteien und einer Arztpraxis.

    Die Arztpraxis hat dabei ca. 50% der Gesamtnutzfläche des Objektes. Da es eine orthopädische Praxis ist, und nicht im Erdgeschoss liegt, ist diese als zwingend auf einen Aufzug angewiesen.

    Bei dem sehr hohen Patientenverkehr kann man sich also gut vorstellen, wie der Aufzug wochentags zu Öffnungszeiten quasi durchgängig in Betrieb ist... und demnach natürlich hohe Stromkosten verursacht.

    Meine Frage dreht sich nun nach der Abrechnung für diesen Posten. Die einzelnen Mietparteien teilen sich die Kosten nach prozentualem Anteil der Wohnfläche von der Gesamtnutzfläche. Ergo zahle ich knapp 10% der anfallenden Allgemeinstromkosten, und die Praxis im Vergleich dazu knapp die Hälfte der Gesamtkosten..

    Ist diese Abrechnung so rechtens? Man kann sich ja gut vorstellen dass wir als 2-Personen-Haushalt nicht 10% der Stromkosten verursachen. Sondern im Gegenteil: Die Praxis(Patienten) sicherlich für den allergrößten Teil...


    Danke im Voraus und viele Grüße aus dem sonnigen NRW.

  • Die Gerichte sind überwiegend der Meinung, dass der Vermieter die Betriebskosten für Wohnungen und Gewerbe getrennt berechnen muss.
    Der BGH hat jedoch entschieden, dass eine Aufteilung nur geboten ist, wenn die Kosten zu einer ins Gewicht fallenden Mehrbelastung für die Wohnungsmieter führen.
    Das BGH schafft letzlich keine Klarheit. Im Einzelfall muss darüber gestritten werden, ob eine erhebliche Mehrbelastung für die Wohnungsmieter besteht. Eine getrennte Berechnung ist immer geboten, wenn sie im Mietvertrag vereinbart ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (24. Juli 2013 um 18:42)

  • Hallo frequent_flyer,

    so, wie die Aufteilung jetzt ist, finde ich sie nicht beanstandenswert. Ich habe schon von erheblich schlimmeren Aufteilungen gelesen, wo wirklich die Grenze des Zumutbaren überschritten wurde.

  • Eigentlich stellen die Stromkosten den geringsten Teil bei den Kosten für den Betrieb eines Fahrstuhls dar. Einen wesentlich höheren Anteil bilden die Kosten für die regelmäßige Wartung (Prüfung - Notrufdienst etc). Und diese entstehen unabhängig davon, wie stark der Aufzug genutzt wird.

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