Fristen Nebenkostenabrechnung nachbesserung

  • Hallo Mietrecht Forum!

    Meine Frage ist gibt es Fristen die der Vermieter einhalten muss um eine Nebenkostenabrechnung nachzubessern?

    Meine Situation:

    - Die Abrechnung von 2011 habe ich am 30.12.2012 erhalten. Mit den Hinweiß das der Abrechnung inhaltlich nicht stimmen kann. (Die Abrechnung lässt aber mein Vermieter von jemand anderes Erstellen).

    - Die zweite Abrechnung habe ich im Mai 2013 erhalten wobei die von 2012 nicht wirklich verbessert wurde sondern der Fehlbetrag einfach mit der Abrechnung von 2012 verrechnet wurden.

    - Die beiden Abrechnungen waren aber leider wieder in mehreren Punkten falsch (z.B. einfache Rechenfehler, berechnung eines Gartens obwohl wir garkeinen haben, oder Rechnung von Reperaturen des Daches)

    - Der Vermieter ist aber einsichtig und hat gesagt das die Abrechnung nachgebessert wird.

    Ist dies aber z.B. für 2011 noch in Ordnung oder kann er dafür gar keine Nachzahlung mehr verlangen?

  • Halten wie fest: Der Fehlbetrag aus 2011 wurde in die Rechnung 2012 eingerechnet. Mit der Übernahme in die Rechnung 2012 ist damit der Fehler aus 2011 korrigiert worden und in der wiederum fehlerhaften Abrechnung 2012 aufgegangen.
    Diese haben Sie erneut moniert und harren wieder auf eine Korrektur.
    Mehr ist meinerseits nicht zu sagen.

  • Ein Vermischen von aufeinander folgenden BK-Abrechnungen ist m.E. nicht statthaft.
    In vorliegenden Fällen wurden die zwei Abrechnungen jedoch fristgerecht erstellt. Sie sind also gültig. Nachforderungen kann der VM jedoch nur stellen, wenn der Empfänger die Abrechnung bis spätestens ein Jahr nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes dem Mieter hat zukommen lassen.
    Die Verjährungsfrist von Forderungen beträgt 3 Kalenderjahre.

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