Fenster nicht geputzt -> Wohnungsbesichtigung

  • Hallo liebes Forum und danke im Voraus für eure Aufmerksamkeit.

    Ich habe heute einen Brief erhalten in dem mir meine Vermieterin mitteilt dass die Fenster nicht geputzt seien (ja ich muss es zugeben) und sie deshalb eine Wohnungsbesichtigung in einer Woche verlangt. Weiter schreibt sie noch dass sie mich mehrfach telefonisch und schriftlich darauf aufmerksam gemacht hätte, was aber nicht stimmt. Der Brief kommt aus heiterem Himmel. Sollte es nicht eigentlich ausreichen wenn es mir leid tut und ich da in Zukunft ein besseres Auge drauf haben werde?

  • Hallo Marcel82,

    "Ich habe heute einen Brief erhalten in dem mir meine Vermieterin mitteilt dass die Fenster nicht geputzt seien"
    - Das geht sie nichts an - es sei denn, dass Ihr diesbzgl. eine mietvertragliche Vereinbarung getroffen habt.

    "Weiter schreibt sie noch dass sie mich mehrfach telefonisch und schriftlich darauf aufmerksam gemacht hätte,"
    - Lass' Dir die Kopien und Einzelverbindungsnachweise zeigen.:cool:

  • Es geht ja gar nicht darum dass sie es mir vorschreiben will.
    Ich möchte nur wissen ob es nötig ist dass deswegen eine Wohnungsbesichtigung durchgeführt wird.

    Ich habe diesbezüglich sehr schlechte Erfahrungen gemacht mit einer ehemaligen Vermieterin die bei einer Wohnungsbesichtigung (welche meiner Meinung nach genau wie hier auf Gründen basierte die keine Wohnungsbesichtigung rechtfertigen) eine schiere Hexenjagd veranstaltet so dass ich sie letztendlich aus der Wohnung werfen musste als sie anfangen wollte meine Möbel zu verrücken um dort Bildmaterial anzufertigen (wegen Staub auf einer Steckdose, welche halb inter einer Kommode lag). Willst du einen Hund schlagen findest du immer einen Knüppel. Soetwas sehe ich hier kommen da ein nicht geputztes Fenster meiner Meinung nach den Rechtfertigungsrahmen sprengt und so wie ich das sehe nur ein Vorwand sein kann. Zumal sie in ihrem Schreiben ja auch ganz klar lügt, ich habe niemals Schreiben deshalb erhalten. Das einzige was sein könnte ist, dass sie mich versucht hätte auf einer alten Handy-Nummer zu erreichen. Das könnte aber nur Telefonate erklären, nicht aber die Schreiben die es nie gegeben hat.


  • Ich möchte nur wissen ob es nötig ist dass deswegen eine Wohnungsbesichtigung durchgeführt wird.

    Junger Freund!

    Was erwarten Sie denn nun noch von diesem Forum.
    Hätten Sie den Verweis auf meinen Link gelesen, dann wären Sie jetzt schlauer.

  • Habe ich vollständig gelesen und bin bei der Fürsorgepflicht hängen geblieben und Frage mich ob sie sich darauf berufen könnte.


    Hallo Marcel,
    gibt es im MV eine Vereinbarung, nach welcher der VM ein Besichtigungsrecht zusteht?

  • Das einzige im Mietvertrag was hier greifen könnte wäre folgendes:

    "Zusätzlich haben der Vermieter und/oder sein Beauftragter ein Recht zur Besichtigung der Wohnung, sofern die Besichtigung wegen eines konkreten Anlasses notwendig ist."

  • Das einzige im Mietvertrag was hier greifen könnte wäre folgendes:
    "Zusätzlich haben der Vermieter und/oder sein Beauftragter ein Recht zur Besichtigung der Wohnung, sofern die Besichtigung wegen eines konkreten Anlasses notwendig ist."


    Na, siehste...
    Und wenn sie trotzdem wollen, lass' sie Fensterputzutensilien mitbringen...:p

  • Ich mein das ist ja irgendwie Auslegungssache. Für den einen ist ein schmutziges Fenster ein konkreter Anlass, für mich persönlich nicht.

    Ich möchte mich übrigens noch mal bedanken dass sich Leute hier extra die Mühe machen. :)

  • Ich mein das ist ja irgendwie Auslegungssache. Für den einen ist ein schmutziges Fenster ein konkreter Anlass, für mich persönlich nicht.

    Ich möchte mich übrigens noch mal bedanken dass sich Leute hier extra die Mühe machen. :)

    Fenster putzen ist kein konkreter Anlaß. Das wäre schon sehr fantasievoll.

    Die nächsten Beiträge zu diesem wichtigen Thema erspare ich mir.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!