Ok, dann möchte ich mich abschließend noch ein mal bei allen für ihre Zeit bedanken und werde ab jetzt auch keine mehr davon in Anspruch nehmen.
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Beiträge von Marcel82
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Ich mein das ist ja irgendwie Auslegungssache. Für den einen ist ein schmutziges Fenster ein konkreter Anlass, für mich persönlich nicht.
Ich möchte mich übrigens noch mal bedanken dass sich Leute hier extra die Mühe machen.

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Das einzige im Mietvertrag was hier greifen könnte wäre folgendes:
"Zusätzlich haben der Vermieter und/oder sein Beauftragter ein Recht zur Besichtigung der Wohnung, sofern die Besichtigung wegen eines konkreten Anlasses notwendig ist."
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Habe ich vollständig gelesen und bin bei der Fürsorgepflicht hängen geblieben und Frage mich ob sie sich darauf berufen könnte.
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Es geht ja gar nicht darum dass sie es mir vorschreiben will.
Ich möchte nur wissen ob es nötig ist dass deswegen eine Wohnungsbesichtigung durchgeführt wird.Ich habe diesbezüglich sehr schlechte Erfahrungen gemacht mit einer ehemaligen Vermieterin die bei einer Wohnungsbesichtigung (welche meiner Meinung nach genau wie hier auf Gründen basierte die keine Wohnungsbesichtigung rechtfertigen) eine schiere Hexenjagd veranstaltet so dass ich sie letztendlich aus der Wohnung werfen musste als sie anfangen wollte meine Möbel zu verrücken um dort Bildmaterial anzufertigen (wegen Staub auf einer Steckdose, welche halb inter einer Kommode lag). Willst du einen Hund schlagen findest du immer einen Knüppel. Soetwas sehe ich hier kommen da ein nicht geputztes Fenster meiner Meinung nach den Rechtfertigungsrahmen sprengt und so wie ich das sehe nur ein Vorwand sein kann. Zumal sie in ihrem Schreiben ja auch ganz klar lügt, ich habe niemals Schreiben deshalb erhalten. Das einzige was sein könnte ist, dass sie mich versucht hätte auf einer alten Handy-Nummer zu erreichen. Das könnte aber nur Telefonate erklären, nicht aber die Schreiben die es nie gegeben hat.
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Hallo liebes Forum und danke im Voraus für eure Aufmerksamkeit.
Ich habe heute einen Brief erhalten in dem mir meine Vermieterin mitteilt dass die Fenster nicht geputzt seien (ja ich muss es zugeben) und sie deshalb eine Wohnungsbesichtigung in einer Woche verlangt. Weiter schreibt sie noch dass sie mich mehrfach telefonisch und schriftlich darauf aufmerksam gemacht hätte, was aber nicht stimmt. Der Brief kommt aus heiterem Himmel. Sollte es nicht eigentlich ausreichen wenn es mir leid tut und ich da in Zukunft ein besseres Auge drauf haben werde?
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Ich bin leider da nicht fachkundig. Aber ich kann mir nur schwer vorstellen, dass so etwas in einem Rechtsstaat ungesühnt bleibt. Allerdings müsst ihr schon darauf klagen denke ich. Ich kann euch wie gesagt leider keine Verbindliche Rechtsauskunft geben. Setzt euch dringends mit einem Anwalt in verbindung und lasst euch kompetent beraten. Als kleiner Denkanstoß der folgende Paragraph aus unserem StGB
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar. -
Na renoviert natürlich. Das ist auch eine Sache über die ich mich normalerweise gar nicht streiten würde. Eine Wohnung gibt man einfach renoviert zurück. Ich habe sogar aus freien Stücken Wohnungen renoviert zurückgegeben, die ich unrenoviert übernommen habe. Einfach weil ich meine dass sich das so gehört.
Aber mir kommt jetzt der Verdacht, dass egal in welchem Zustand ich die Wohnung zurückgebe, es meiner Vermieterin nicht genügen wird. Wie sonst kann sie schon einen Maler bestellen, bevor überhaupt eine Übergabe gemacht wurde. Und sie wird dann versuchen alles mir in die Schuhe zu schieben. Vor allem da sie den Maler ja anscheinend persönlich kennt. Das konnte man raushören wie sie mit einander gesprochen haben. So kann sie mir meine Kaution streitig machen und ihr Malerfreund verdient auch noch ein wenig.
Also wenn der ja so oder so streichen wird, egal wie ich die Wohnung zurückgebe, weil es ja eh falsch sein wird. Dann kann ich es mir theoretisch ja auch sparen. Werd' ich wahrscheinlich sowieso wieder nicht, weil ich für sowas zu ehrlich bin.Sowas ähnliches hat sie schon mal mit einem Gutachter letztes Jahr versucht. Als sie mir Schimmel in die Schuhe schieben wollte. Was aber sogar ihr Bekannter (der Gutachter) verneinen musste, und er sie irgendwann während der Besichtigung auffordern musste es doch jetzt gut sein zu lassen, es wäre doch alles in Ordnung, warum sie es nicht dran gäbe... usw.
Sie hat ihn dann dazu bewegen können ein Protokoll anzufertigen indem er festgehalten hatte dass auf einer (vorher durch ein Möbelstück verdeckten) Steckdose Staub zu finden war. Das hat sie dann später versucht als Kündigungsgrund herzunehmen (nicht pfleglicher Umgang mit der Mietsache). Nur mal eine kleine Anekdote wie die so tickt. -
Oh, wenn ich schon mal hier bin. Dass sie jetzt sofort mit dem Maler angerückt ist, fand ich sehr komisch. Da ich ihr die Wohnung eh renoviert übergeben werde. Ich befürchte fast dass sie schon vorher weiß, dass sie irgendwo einen Mangel finden wird, wenn ihr versteht. Soll ich mir das Renovieren sparen, wenn sie mir eh den Maler von der Kaution abhalten wird? Den scheint sie übrigens persönlich zu kennen. Also wie dem seine Beurteilung ausfallen wird, kann ich mir schon denken.
Habe auch mitbekommen wie sie meine Vormieterin um Kaution betrogen hat. Da hatte ich aber schon unterschrieben.
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Ja, ich denke auch dass ihr Anwalt ihr von so einer Aktion abgeraten hat. Ich hatte den dann auch noch am Telefon und er hat mir halt versucht zu erklären dass meine Vermieterin zu 100% im Recht sei. Bei jedem Widerspruch ist er mir sofort ins Wort gefallen und mich eindringlichst auf seine juristische Ausbildung hingewiesen. Zwischendurch ein paar Paragraphen falsch zitiert. Also kam mir alles sehr komisch vor. Auf jeden Fall hab ich jetzt die Zeit rausgeholt die ich brauche, um hier alles mit dem Arbeitsamt und so weiter zu klären und ich hab sogar schon zwei neue Wohnungen an der Hand, direkt hier zwei Orte weiter. Wenn das jetzt klappt dann muss ich wirklich nicht so weit weg und wieder zurückziehen. Obwohl es hier gerade ziemlich gerummst hat. Ich muss aber auch dazu sagen dass meine Vermieterin eine sehr sehr schwierige Person ist. Schon beim Einzug vor zwei Jahren haben mich Ortsansässige vor ihr gewarnt. Naja, hoffe dass ich dann bald hier raus bin. Und zwar dahin, wo ich möchte.
Auf jeden Fall vielen Dank an alle die mir hier geholfen haben. Ich war sehr überrascht wie schnell ich hier Hilfe bekommen habe. Echt super.
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Also sie ist ziemlich ausgerastet, hat sofort angedroht die Wohnung zu betreten und alles ausräumen zu lassen. Außerdem hatte Sie einen Maler dabei der jetzt Arbeitszeit von mir erstattet haben möchte. Sie ist jetzt bei sich ein Schreiben am aufsetzen, dass ich zum 30.11. ausziehen muss. Dazu hatte ihr, ihr Rechtsanwalt geraten den sie gleich vor Ort angerufen hat.
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Ok, habe weiterhin die Kartons durchforstet und die Unterlagen gefunden. Also die Kündigung.
Es heißt:
Abrechnung für 2010 und Kündigung
(Anmerkung: Also beides in einem Schreiben)
Des Weiteren spreche ich Ihnen hiermit die Kündigung zum 16.11.2011 wegen Pflichtverletzung (Anmerkung: Unkraut nicht weggemacht)aus.
-Ende, das Schreiben ist vom 13.04.11 per Einschreiben gekommen.Dann in einem zweiten Schreiben vom 22.05.11
Hauptsächlich ging es dabei um Sichtung der Abrechnungen bezüglich der Nebenkosten. Heißt es:
(Anmerkung: Also hier ist das auch an ein anderes Schreiben mit angehangen)
Des Weiteren mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Ihnen bis zu zwei Monaten vor Ablauf des Mietverhältnisses, also bis zum 16.09.2011 ein schriftliches Widerspruchsrecht gegen die Kündigung zusteht.
-Ende, das Schreiben wurde wohl von Ihren Söhnen persönlich eingeworfen. So steht es jedenfalls dort.
Mir ist auch aufgefallen dass sie das zweite Schreiben wohl vergessen hat zu unterschreiben. -
Die Miete war immer zu Monatsbeginn fällig.
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Also, das Kündigungsschreiben muss irgendwo in den Kartons sein. Ich finde es einfach nicht. Den Mietvertrag habe ich hier. Dort steht:
§2 Mietdauer | Der Mietvertrag beginnt am 17.11.09
1. Er läuft auf unbestimmte Zeit mindestens 2 jahreKursiv ist handschriftlich eingetragen.
Ich glaube aber einen anderen Anhaltspunkt gefunden zu haben. Und zwar scheint es so, als wenn es gesetzlich so geregelt ist, dass Kündigungen nur zum Ende eine Monats gültig sind. Kann ich das jetzt noch geltend machen? Selbst wenn ich dann zum 30.11 raus muss, ist das in Ordnung, da ich wie gesagt nur etwas Zeit brauche um mich für diese Region umzuorganisieren und auch sofort zum Arbeitsamt zu gehen und so weiter.
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Also mit Räumung meinte ich den regulären Auszug. Widerspruch, habe ich gelesen müsste man zwei Monate vor dem Vollzug der Kündigung (also bevor das Mietverhältnis endet) einreichen. Es endet aber morgen.
Bis zu sechs Monate oder wie auch immer ist ja schon viel zu weit gegriffen. Nur ein paar Wochen um alles umzuplanen, dass die Möbel jetzt nicht da hochgehen und so weiter, sondern hier bleiben, damit ich in meiner Gegend wohnen bleiben kann. Und nicht doch eine Wohnung weit weg beziehe, nur um dann drei Monate später wieder zurück nach hause zu ziehen.
Da meine Vermieterin und ich aber zerstritten sind, kann ich nicht auf ihr Wohlwollen hoffen. Ob es einen Nachmieter gibt weiß ich nicht. Es waren nur zwei Interessenten hier. Von einem weiß ich dass Sie abgesagt hatte und der andere meinte schon bei der Besichtigung dass anscheinend seine Möbel nicht passen würden.
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Hallo zusammen. Ich hoffe ich kann hier schnell Hilfe bekommen.
Also es verhält sich wie folgt.Vor zwei Jahren bin ich in meine noch-Wohnung eingezogen. Mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Über diesen Zeitraum habe ich mich aber immer wieder mit der Vermieterin in die Haare bekommen (welche im gleichen Haus wohnt). Sie hat mir dann auch zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt. Die Übergabe ist morgen.
Im September hat eine neue Firma unseren Auftrag übernommen + Mitarbeiter. Also mich eingeschlossen. Wir alle haben normale Angestelltenverträge bekommen. Ähnlich wie die, die wir vorher hatten. Nur leicht bessere Konditionen. Ansonsten identisch. Heute, also einen Tag vor der Räumung, hatte ich die "Kündigung innerhalb der Probezeit" im Briefkasten.
Jetzt verhält es sich so, dass ich näher an meine Arbeit ranziehen wollte. Da ich eine Strecke von 65 km täglich zu fahren hatte. Der neue Mietvertrag ist aber noch nicht unterschrieben, da eh erst ab 1.12. gemietet wäre. Den kann ich also noch kippen. Jetzt wo ich auch nicht mehr jeden Tag so weit fahren muss, weil Arbeitslos, möchte ich natürlich auch nicht so weit wegziehen.
Gibt es eine Möglichkeit die Räumung wenigstens noch ein Paar Wochen zu verschieben damit ich mich neu orientieren kann. Außerdem werde ich ja jetzt sowieso noch einiges an Terminen beim Arbeitsamt haben und so weiter.
Ich habe gelesen dass so etwas bei besonderer Härte für den Mieter möglich ist. Ich bin hier aufgewachsen und möchte eigentlich gar nicht wegziehen. Es wäre nur für die Arbeit gewesen, die es jetzt aber nicht mehr gibt.
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