Diverse Probleme, Vermieter macht nichts

  • Hallo zusammen,

    ich bin Anfang April zusammen mit meiner Freundin in eine neue Wohnung gezogen. Wir haben seitdem einige Mängel festgestellt, die Vermieterin macht aber gar nichts. Sämtliche Mängel wurden ihr schriftlich und mit Fristsetzung mitgeteilt, woraufhin keine Reaktion kam. Bei telefonischer Nachfrage kamen nur Ausreden.

    Ich liste hier mal die für mich relevanten Mängel auf. Es sind noch mehr, die mich aber nicht stören.
    Zu erwähnen wäre noch, dass die Wohnung eine mitvermietete Einbauküche hat.

    Schon im Einzugsprotokoll festgehalten:

    • Duschkabine wacklig, undicht und teilweise schimmlig
    • Griff des Tiefkühlfaches abgebrochen, dieser hält nur mit ein paar "Tricks"

    In einem Brief Ende April festgestellt:

    • Mischbatterie der Dusche undicht
    • Eine Türtrittleiste ist total hin und hat scharfe Kanten, hier habe ich mir bereits den Fuß verletzt

    In einem Brief Anfang Juli festgestellt:

    • Kühlschrank defekt (Temp. 17°C)


    Wie schon gesagt, das sind wirklich nur die groben Mängel. Aber insbesondere der defekte Kühlschrank ist sehr unangenehm, da die Lebensmittel schnell verderben. Das ist erstens sehr schade um das Essen und zweitens rausgeschmissenes Geld. Wir kaufen schon extra wenig und dafür öfter ein (da kommt dann noch der Zeitfaktor dazu).

    Meine Frage ist jetzt: Reichen diese Mängel in Summe für eine Mietkürzung? Mir geht es weniger um das gesparte Geld, sondern eher darum, dass endlich etwas passiert.

    Freue mich über jeden guten Tipp. :)

  • Hallo wenzlor,
    ich gehe mal davon aus, dass Ihr sämtliche nennenswerte Mängel nachweislich der VM mitgeteilt habt mit Aufforderung zur zeitnahen Behebung.
    M.E. wäre eine letztmalige nachweisbare tabellarische Aufstellung mit Datum, Beanstandung etc. an die VM angebracht, und mit Bezug auf § 535 BGB Aufforderung zur Mängelbehebung zwecks Vermeidung von Mietminderungen angebracht. Weitere Infos:
    Mietminderungstabelle
    RA Thomas M. R. Disque
    Kanzlei Feser - Mietrecht

  • Zitat

    n einem Brief Ende April festgestellt:

    Mischbatterie der Dusche undicht

    Oje! Wer nicht in Lage ist, eine undichte Mischbatterie abzudichten, wäre besser beraten, wie Udo Lindenberg in ein Hotel zu ziehen. Ich hätte mich auf jeden Fall zu jedem Zeitpunkt geschämt, mit solchen Peanuts meinen Vermieter zu behelligen.

  • Hallo,

    ersteinmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten!

    Zu den Fragen:
    Die Einbauküche steht im Mietvertrag und ist somit definitiv mitvermietet.
    Die Mängel haben wir immer zeitnah, schriftlich und mit Aufforderung zur Behebung mit einer großzügigen Frist angezeigt. Wir haben dann immer nach Ablauf der Frist mehrmals telefonisch nachgefragt, woraufhin wir immer wieder vertröstet wurden.

    Besonders mit dem kaputten Kühlschrank sehe ich eben nicht mehr ein, die volle Miete zu zahlen, da verdorbene Lebensmittel auch ein finanzieller und zeitlicher Mehraufwand sind. Insgesamt macht es eben auch die Summe der Mängel.

    Leider finde ich in den Tabellen nichts passendes. Ich weiß eben nicht, was ein angebrachter Wert wäre. Meine Befürchtung ist nur, dass nie etwas passiert, wenn ich nicht die Miete kürze.

    Mainschwimmer: Nicht jeder kann alles. Bei meinem eigenen Fahrrad oder Auto lege ich gerne selber Hand an und traue mir auch vieles, in einer Mietwohnung (die mir also quasi nicht gehört) sieht das schon anders aus.

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