Hallo,
ersteinmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten!
Zu den Fragen:
Die Einbauküche steht im Mietvertrag und ist somit definitiv mitvermietet.
Die Mängel haben wir immer zeitnah, schriftlich und mit Aufforderung zur Behebung mit einer großzügigen Frist angezeigt. Wir haben dann immer nach Ablauf der Frist mehrmals telefonisch nachgefragt, woraufhin wir immer wieder vertröstet wurden.
Besonders mit dem kaputten Kühlschrank sehe ich eben nicht mehr ein, die volle Miete zu zahlen, da verdorbene Lebensmittel auch ein finanzieller und zeitlicher Mehraufwand sind. Insgesamt macht es eben auch die Summe der Mängel.
Leider finde ich in den Tabellen nichts passendes. Ich weiß eben nicht, was ein angebrachter Wert wäre. Meine Befürchtung ist nur, dass nie etwas passiert, wenn ich nicht die Miete kürze.
Mainschwimmer: Nicht jeder kann alles. Bei meinem eigenen Fahrrad oder Auto lege ich gerne selber Hand an und traue mir auch vieles, in einer Mietwohnung (die mir also quasi nicht gehört) sieht das schon anders aus.