Vermieter will Großteil der Kaution aufgrund Teppichentfernung einbehalten

  • Hallo zusammen,

    seit einigen Wochen leide ich unter meinem früheren Vermieter, der auf Teufel komm raus Geld einbehalten möchte. Eben brachte er mir dann den Kontoauszug des Kautionskontos + Belege für Handwerkerarbeiten vorbei, die ich zu zahlen hätte, u.a.

    - Defekte Lampenabdeckung im Badezimmer: sehe ich ein
    - Rechnung zum Einstellen der Fenster, da schwer zu öffnen: sehe ich nicht ein oder ist man als Mieter regelmäßig zum Einstellen der Fenster verpflichtet?
    - Reinigung der Wohnung (z.B. Reinigen der Rolläden von außen): sehe ich nicht ein, da Wohnung zum Übergabezeitpunkt mehrfach geputzt
    - Reparatur der Absperrventile in der Wohnung: müssen die Ventile in regelmäßigen Abständen zu- und aufgedreht werden, um ein Verkalken zu verhindern?
    - Entfernung des Teppichs: ich habe 2 Katzen, eine davon hatte vor 2 Jahren krankheitsbedingt auf den Wohnzimmerteppich uriniert (wurde natürlich mit Reiniger bearbeitet, Restgeruch aber leicht wahrnehmbar), der Vermieter wollte nach Auszug, dass ich den Teppich komplett austauschen lasse, nach einer Mietzeit von über 8 Jahren. Hab ihm entsprechend der Rechtssprechung geschrieben, dass aufgrund des Alters nur eine ca. 10%ige Beteiligung des Mieters akzeptabel wäre, nun soll ich aber die Entsorgung des Teppichs vollständig tragen (ca. 360€). Selbst wenn der Teppich hätte entsorgt werden, hätte mir der Vermieter nicht vorher die Möglichkeit bieten müssen, den Teppich selbst zu entsorgen? Wäre zumindest günstiger als 360€ gewesen.

    Sämtliche Arbeiten wurden ohne Rücksprache mit mir durchgeführt, ich hätte also keine günstigeren Angebote einholen können.

    Der Vermieter beklagt sich in dem Schreiben weiterhin darüber, dass die Wohnung verdreckt gewesen wäre, als er sich vor dem vereinbarten Übergabetermin ohne Rücksprache mit mir Zugang zur Wohnung verschafft hat. So wie ich es sehe, hat der Vermieter doch keinen Anspruch darauf, dass die Wohnung zu jedem beliebigen Zeitpunkt in einem übergabegemäßen Zustand vorzufinden ist?

    Ich sehe es nicht ein, dass hier über 500€ einbehalten werden, erst recht nicht, wie sich der Vermieter jetzt benimmt und würde gerne das ganze rechtlich prüfen lassen (bin aber leider nicht mietrechtsschutzversichert), würdet ihr den Gang zum Anwalt wählen? Ich habe übrigens noch für diesen Monat Miete überwiesen, da die Übergabe erst am 4.7. stattfinden konnte (gewünscht von Seiten des Vermieters, da vorher im Urlaub), gekündigt war die Wohnung zum 30.06., eigentlich hätte ich also auch die Miete doch zurückverlangen können, oder?

    Danke für eure Meinungen!


  • Nur zu diesen Thema. Das vorherige ist Zoff.

    Ich habe übrigens noch für diesen Monat Miete überwiesen, da die Übergabe erst am 4.7. stattfinden konnte (gewünscht von Seiten des Vermieters, da vorher im Urlaub), gekündigt war die Wohnung zum 30.06., eigentlich hätte ich also auch die Miete doch zurückverlangen können, oder?

    Also nee, klug ist aber nun wirklich was anders!

    Wenn der Übergabetermin auf Wunsch des Vermieters erst im nächsten Monat stattfinden kann, ist das nicht Ihr Problem.
    Und Sie überweisen trotzdem die Miete für diesen Monat.

    Herr, laß wenigstens ein ganz klein wenig Hirn auf dieses Schäflein regnen.

  • Danke für Ihre Antwort. Ich wusste im Vorfeld (leider nicht, bevor ich die Wohnung gemietet hatte), dass mein Vermieter sehr anstrengend sein kann, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden, hatte ich die Miete - unnötigerweise - bezahlt, auch wenn er keinen Anspruch darauf hat.
    Vielleicht hätte ich den Satz besser rausgelassen, es wäre mir viel eher darum gegangen, was denn an Kosten auf mich als Mieter abgewälzt werden sollte bzw. werden kann.

  • bzgl. der Ventile kann ich Dir sagen, dass die regelmäßig aufgedreht werden müssen......hat er die Arbeiten beim Übergabetermin nicht mit Ihnen abgesprochen?

    folgender Tipp:
    Mietrechtsberatung bei der Verbraucherzentrale
    Ratsuchende der Verbraucherzentrale, die noch nicht Mitglied des Mietervereins Köln sind, können eine kostenpflichtige Mietrechtsberatung durch einen qualifizierten Mietrechtsjuristen des Mietervereins Köln in Anspruch nehmen. Die Beratungen finden in den Räumen der Verbraucherzentrale statt und werden zu einem Preis von 20 EUR je Viertelstunde angeboten

  • bzgl. Miete Sie können Überweisungen innerhalb von 6 Wochen zurückziehen.........also schnellstmöglich wiederholen


    Nee, ist nicht. Bestenfalls noch am selben Tag.
    Was Du meinst, ist einer Abbuchung zu widersprechen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!