Wohnung Kündigen

  • Halli Hallo,


    Ich habe bei meinen Vermieter die Kündigung eingereicht, ganz normal mit 3 Monaten Kündigungsfrist, nun rief sie mich an und sagte mir das in meinen Mietvertrag 6 Monate Kündigungsfrist ist. Ich hatte da nicht mehr dran gedacht weil ich es nur mit 3 monaten kenne. der Mietvertrag ist vom 1 Mai 2012

    Nun meine Frage ich habe ja den Vertrag unterschieben, ist es trozdem rechtens mit den 6 monaten, oder gilt nur 3 monatefrist.

  • mmmhhhhh einsatz verstehe ich da nicht ganz

    Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn eine längere Kündigungsfrist nachweisbar individuell zwischen Mieter und Vermieter ausgehandelt und diese Vereinbarung handschriftlich im Vertrag festgehalten wurde.

  • mmmhhhhh einsatz verstehe ich da nicht ganz
    Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn eine längere Kündigungsfrist nachweisbar individuell zwischen Mieter und Vermieter ausgehandelt und diese Vereinbarung handschriftlich im Vertrag festgehalten wurde.


    WAS, bitte, verstehst Du daran nicht??

  • gilt das mit der unterschrieft unter gen gesammten Mietvertrag oder muss die längere kündigungsfrist extra unterschrieben werden!!!????


    Ersteres genügt m.E., wenn es in beiden Vertragsausfertigungern gleich ist.

  • Hast es ja schöne geschrieben. Also ist es mit der Kündigungsfrist von 6 Monaten wirksam

    Nein, nochmal. Für den Mieter gilt grundsätzlich 3 Monate für einen unbefristeten Mietvertrag. Da geht auch nichts individuell zu vereinbaren.

    BGB § 573c -Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    (2) ..............

    (3) ..............

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Eine Ausnahme wäre nur dann gegegeben, wenn ein gegenseitiger befristeter Kündigungsverzicht vereinbart wäre.
    Das müssen Sie unterscheiden. Stellen Sie also mal den Passus hier rein.

  • Nur, wenn ihr das extra so verhandelt habt. Also du das auch so wolltest.

    Wenn das schon so im Vertrag drin stand und bei den Vertragsverhandlungen nicht zur Diskussion stand, dann ist es nicht gültig.

  • Nur, wenn ihr das extra so verhandelt habt.

    Nein, eben nicht. Lesen Sie den Gesetzestext, wo da steht das indivuduelle Vereinbarungen ausgeschlossen sind.

  • Halli Hallo,


    Ich habe bei meinen Vermieter die Kündigung eingereicht, ganz normal mit 3 Monaten Kündigungsfrist, nun rief sie mich an und sagte mir das in meinen Mietvertrag 6 Monate Kündigungsfrist ist. Ich hatte da nicht mehr dran gedacht weil ich es nur mit 3 monaten kenne. der Mietvertrag ist vom 1 Mai 2012

    Nun meine Frage ich habe ja den Vertrag unterschieben, ist es trozdem rechtens mit den 6 monaten, oder gilt nur 3 monatefrist.

    Wenn die Kündigungsfrist von 6 Monaten nicht in einer individuellen, vom eigentlichen Mietvertrag getrennten, Vereinbarung geregelt wurde, sondern im Mietvertrag direkt, ist dies unwirksam.

    Aber wie Kolinum schon schreibt, der genaue Wortlaut der entsprechenden Vereinbarung wäre hilfreich.

  • Ich frage mich nur, wo man solche Mietverträge kaufen kann. Kann doch nur auf dem Schwarzmarkt sein (gefälscht in China), denn diese Klausel ist tatsächlich ein Witz und ein Mieter muss sich nicht daran halten.

  • Also das ist der Hammer!

    Die in diesem Machwerk angegebenen Kündigungsfrist ist kompletter Unsinn.
    Also es bleibt bei 3 Monaten.
    Den Vermieter kann man natürlich keinen Vorwurf machen; er richtet sich auch nur nach dem Geschreibsel in guten Glauben.

  • Das beste ich ja ich bin ja nu auch nich ganz doof, der Mietvertrag ist aus den netz (Herausgeber DMB-Verlag) da stehen 3 Monate Küdigungsfrist drin, also hat sie ihn selber geändert.

  • Das beste ich ja ich bin ja nu auch nich ganz doof, der Mietvertrag ist aus den netz (Herausgeber DMB-Verlag) da stehen 3 Monate Küdigungsfrist drin, also hat sie ihn selber geändert.


    Aha - also "bleibt" es bei drei Monaten. Das würde ich dem VM schriftlich mitteilen und termingerecht ausziehen.

  • Das beste ich ja ich bin ja nu auch nich ganz doof, der Mietvertrag ist aus den netz (Herausgeber DMB-Verlag) da stehen 3 Monate Küdigungsfrist drin, also hat sie ihn selber geändert.

    Eine sehr gewagte Behauptung. Der Online-Vertrag sieht zwar ähnlich aus, ist aber auch in anderen Punkten nicht kongruent.
    Ändert aber natürlich nichts an den 3 Monaten

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