In unserer Betriebskostenabrechnung gibt es einen Posten "Hausmeister". Dieser ist wie folgt unterteilt:
- Lohn des Hausmeisters
- Beitrag zur Berufsgenossenschaft
- Beitrag Knappschaft
- Beitrag Steuerberater
Welche der Kosten, vom Lohn einmal abgesehen, dürfen überhaupt erhoben werden? Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Kosten für den Steuerberater nicht dazu zählen...