Folgender Sachverhalt liegt vor.
Ich wollte im April umziehen und habe auch das Mietverhältnis mit der Atuellen Wohnung fristgerecht gekündigt und auch schriftlich bestätigt (drei Monate frist wurden eingehalten)!
Da ich im April aber nicht umgezogen bin habe ich die Vermieterin telefonisch davon in Kenntnis gesetzt und es wurde telefonisch vereinbart das das Mitverhältnis so wie bestand fortgefürt wird!
Dies wurde auschließlich telefonisch gemacht es erfolgte keine schriftlich niederschrift!
So nun ist der Fall eingetreten das ich sofort eine Stelle antreten kann in einem anderen Ort. Da ich weder führerschein noch Auto besitze müste ich umziehen da ich den job sonst nicht antreten könnte. Könnte zwar morgens mit dem Bus dorthin fahren ( 2 stunden busfahrt) allerdings käme ich abends nicht mehr mit dem Bus nachhause. Und das mich einer von den Kolegen extra zu meiner Wohnung fähr ginge auch nicht da die alle aus dem Raum kommen wo die Arbeitsstelle liegt.
Meine Frage ist jetzt da ich schon mal fristgerecht gekündigt hatte und die wiederaufnahme nur telefonisch erfolgte. kann ich die aktuelle Wohnung dann fristlos kündigen da diese ja schon einmal fristlos mit einghaltung der frist gekündigt ist!
Wie sieht da die rechtslage aus bzw. was habe ich für Möglichkeiten!