Das ist ja nun völliger Kauderwelsch.
Ich würde die ganze Abrechnung zurückweisen, mit dem Hinweis auf eine Neuberechung entsprechend der Betriebskostenverordnung.
Ja, aber so wie ich das verstehe, sind die Punkte doch gerechtfertig.
Das ist ja nun völliger Kauderwelsch.
Ich würde die ganze Abrechnung zurückweisen, mit dem Hinweis auf eine Neuberechung entsprechend der Betriebskostenverordnung.
Ja, aber so wie ich das verstehe, sind die Punkte doch gerechtfertig.
Ich meinte, dass wir dann auch nicht die Verwaltergebühren (die den größten Anteil ausmachen) nachzahlen müssen.
Ich habe jetzt noch einmal ein bisschen gegooglet bezüglich umlagefähiger Betriebskosten, was bei uns als Verwalterabrechnung betitelt ist. Hausmeister, Kaminreinigung etc. sind so wie ich das sehe umlagefähig.
Ich glaube in dem Punkt gab es ein Missverständnis.
Es waren noch extra Zettel mit angeheftet, darunter auch die Verwaltungsabrechnung, die in diverse Einzelpunkte aufgeschlüsselt ist.
Vielen Dank für eure Antworten.
Also die Verwaltergebühren sind noch einmal extra aufgeschlüsselt. Darunter fallen Sachen wie Gebäudeversicherung, Kaminreinigung, Kabelanschluß, etc.
Ich verstehe das schon richtig, dass das nicht in der Jahresabrechnung auftauchen sollte, d.h. wir auch nicht nachzahlen müssen?
Hallo,
Mein Mietvertrag sieht diesbezüglich folgendermaßen aus:
Hallo,
Ich bin neu in dem Forum und auch ein bisschen neu in Sachen Mietrecht.
Ich wohne seit ca. 3 Jahren in einer Wohngemeinschaft. In dem Zeitraum ist die Miete konstant geblieben und ich habe auch nie Nebenkostenabrechnungen erhalten (was uns aber wohl zusteht, wenn ich das richtig gelesen habe).
Jetzt haben wir zum ersten Mal einen Jahresabrechnung erhalten, natürlich mit dem Hinweis, dass noch Nebenkosten nachzuzahlen sind. Einen Monat zuvor wurde uns schon die Miete erhöht.
Auf dieser Jahresabrechnung sind Verwaltungsgebühren, Müllgebühren, Grundsteuer, Strom und Erdgas aufgelistet. Die Gebühren wurden addiert unseres Vorauszahlung subtrahiert und dann steht die Summ von ~600€ darunter, die wir nachzahlen sollen.
Auf Nachfrage beim Vermieter, sind die Nebenkosten im Vergleich zum Vorjahr nicht sonderlich groß gestiegen (ca. 190€ mehr), aber aufgrund eines Zinsvorteils (?) mussten wir damals nichts nachzahlen.
Mir erscheint das alles gerade ein bisschen mysteriös. Ist das alles hier rechtens?
Danke schonmal für Anworten.
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