Liebe Mitmieter!
Uns ist am 3. Mai eine Zustimmungsanforderung für eine Mieterhöhung zugeflogen, der Brief des Wohnungsbesitzers ist mit dem 27. April datiert. Erhalten haben wir den Brief am 3. Mai mit entsprechendem Poststempel (reguläre Briefpost, den Umschlag haben wir noch).
Die Mieterhöhung enhält einen allgemeinen und korrekten Absatz zur Überlegungsfrist, allerdings ohne Datum sondern nur allgemein formuliert (2. Monat nach Zustellung etc.).
Da wir bis zum 31. Juli Zeit haben, haben wir noch nicht reagiert.
Nun haben wir gestern ein weiteres schreiben bekommen in dem uns eine Frist bis zum 15. Juli gesetzt wird der Mieterhöhung zuzustimmen, ansonsten würder der Vermieter zum Amtsgericht gehen.
Meine Frage ist nun, hat dieses zweite Schreiben eine Auswirkung auf die Zustimmungsanfrage? Klar ist mir das ich nicht reagieren muß, unklar ist mir, ob ich die Mieterhöhung ablehnen kann weil mit den zweiten Schreiben die Fristen verletzt wurden.
Ein weiterer Punkt ist, daß der Vermieter im Zustimmungsschreiben die Vornamen der beiden Mieter vertauscht hat.
Im Mietvertrag sind eingetragen (nur so zur Veranschaulichung:
Kerstin Müller
Carola Schulz
Das Schreiben ging an:
Carola Müller
Kerstin Schulz
Wir können uns denken wer gemeint ist, aber reicht das ggf vor Gericht aus um einen Widersruch durchzubekommen?
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!
Eure
Pfote