Beiträge von samtpfote

    Mittlerweile habe ich einen Anwalt konsultiert, der meinte das dieser Fehler seiner Erfahrung nach als formeller Fehler vor Gericht durchgehen müßte und die Erhöhung wirkungslos wäre.
    Wir haben uns nun aber mit der Hausbesitzerin geeinigt, daß die Mieterhöhung einen Monat später als geplant in Kraft tritt, somit hat jeder etwas davon.

    Genau, ich konnte bisher dazu auch nichts finden. Allerdings suche ich auch ohne juristische Vorkenntnisse und das macht es schwer die richtigen Suchbegriffe zu wählen.

    Ich denke aber das BGB §140 und §133 sich eher auf den Inhalt beziehen wie z.B. falsche Mietspiegelfelder. Geringfügige Fehler, die der Empfänger leicht feststellen und korrigieren kann.

    Klar ist z.B., daß alle Mieter einzeln genannt werden müssen. Würden BGB §140 oder §133 hier zutreffen könnte man genauso argumentieren: "Ist ja klar, daß eigentlich alle Mieter der Wohnung gemeint war".

    Vielen Dank für deine Meinung!

    Gruß,
    Pfote

    Ah, alles klar! Vielen Dank!

    Was die falschen Namen betrifft sind allerdings beide Schreiben betroffen, also auch die ürsprünglische Zustimmung zur Mieterhöhung. Da habe ich mich leider etwas unklar ausgedrückt. Die Frage, ob die vertauschten Namen für einen erfolgreichen Widersruch aureichen steht noch im Raum

    Liebe Mitmieter!

    Uns ist am 3. Mai eine Zustimmungsanforderung für eine Mieterhöhung zugeflogen, der Brief des Wohnungsbesitzers ist mit dem 27. April datiert. Erhalten haben wir den Brief am 3. Mai mit entsprechendem Poststempel (reguläre Briefpost, den Umschlag haben wir noch).
    Die Mieterhöhung enhält einen allgemeinen und korrekten Absatz zur Überlegungsfrist, allerdings ohne Datum sondern nur allgemein formuliert (2. Monat nach Zustellung etc.).

    Da wir bis zum 31. Juli Zeit haben, haben wir noch nicht reagiert.
    Nun haben wir gestern ein weiteres schreiben bekommen in dem uns eine Frist bis zum 15. Juli gesetzt wird der Mieterhöhung zuzustimmen, ansonsten würder der Vermieter zum Amtsgericht gehen.

    Meine Frage ist nun, hat dieses zweite Schreiben eine Auswirkung auf die Zustimmungsanfrage? Klar ist mir das ich nicht reagieren muß, unklar ist mir, ob ich die Mieterhöhung ablehnen kann weil mit den zweiten Schreiben die Fristen verletzt wurden.

    Ein weiterer Punkt ist, daß der Vermieter im Zustimmungsschreiben die Vornamen der beiden Mieter vertauscht hat.
    Im Mietvertrag sind eingetragen (nur so zur Veranschaulichung:
    Kerstin Müller
    Carola Schulz

    Das Schreiben ging an:
    Carola Müller
    Kerstin Schulz

    Wir können uns denken wer gemeint ist, aber reicht das ggf vor Gericht aus um einen Widersruch durchzubekommen?

    Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!

    Eure
    Pfote

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