Beiträge von gehapa

    Hallo

    ich habe eine Frage zu folgenden Sachverhalt.

    Wir würden ein Haus mieten mit einer seperaten Einliegerwohnung.
    Es gibt für beide Wohnungen eine gemeinsame Heizung und Warmwasserversorgung.

    Der Vertrag über die dafür nötige Energielieferung wird von den Mieter des Hauses mit einem örtlichen Gaslieferanten abgeschlossen.

    Vom Vermieter würde den Mietern vor dem Einzug ein Wärmezähler und ein Warmwassermengenzähler für die Einliegerwohnung gezeigt. Nach seinem Worten sei damit eine genaue Verbrauchsabrechnung für die seperat vermietete Einliegerwohnung gewährleistet.

    Nach einem Erhalt der Jahresabrechnung möchte der Mieter anhand der vom Vermieter gezeigtem Wärmemgenzähler den Verbauch für die Einliegerwohnung berechnen.
    Alle Recherchen im Internet und alle Gespräche mit Fachleuten (Handwerker) ergeben das ein Abrechnung garnicht möglich ist.

    Um eine Abrechnung vornehmen zu können müssten 2 Wärmemengenzähler installiert sein.

    Dieses wäre aber in unserem Fall nicht so, da ja davon ausgegangen wird das der Vermieter nur einen Wärmemengenzähler installiert hat.

    Fragen hierzu:

    Hätte der Vermieter das Haus und die Einliegerwohnung überhaupt vermieten dürfen ohne hier einen 2 Wärmemengenzähler einbauen zu müssen.

    Kann der Vermieter sich damit rechtfertigen davon nichts gewußt zu haben.

    Ist ein Mietvertrag unter diesen Umständen weiterhin rechtsgültig?

    Gruß

    Gehapa

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