Ausziehen vor Kündigungsfristende

  • Hallo,

    ich habe meinem Untermieter gekündigt und dieser hätte wohl zum 1.8. eine neue Wohnung. Die Sache ist aber die, dass er das nicht sicher weiß, und ich mir daher auch nicht sicher sein kann, was ich seinem Nachfolger sagen soll.

    Den Aufhebungsvertrag will er erst unterschreiben, wenn er den Vertrag der neuen Wohnung unterschrieben hat, was wohl ziemlich sicher erst dann sein wird, wenn er bereits in der neuen Wohnung, sprich schon ausgezogen ist.

    Gibt es also jetzt irgendwie eine Frist, wie, dass er mit spätestens 14 Tage vor dem Ausziehen Bescheid geben muss oder kann er beliebig von dem einen auf den anderen Tag verschwinden, ohne, dass ich das für mich selbst kalkulieren könnte?

    Info: der Nachmieter ist von mir selbst ausgwählt worden und steht daher bereits fest.

    Vielen Dank!


  • ich habe meinem Untermieter gekündigt......
    Den Aufhebungsvertrag will er erst unterschreiben, wenn er den Vertrag der neuen Wohnung unterschrieben hat, was wohl ziemlich sicher erst dann sein wird, wenn er bereits in der neuen Wohnung, sprich schon ausgezogen ist.

    Also keine Kündigung, sondern Angebot zum Aufhebungsvertrag. Das ändert die Sache.

    Eine Kündigung bzw. ein Aufhebungsvertrag erfordern ein fixiertes Ende des Vertragsverhältnisses.

    Eine Frist, bis wann was unterschrieben sein muß gibt es nicht.

  • ich habe meinem Untermieter gekündigt und dieser hätte wohl zum 1.8. eine neue Wohnung.
    Info: der Nachmieter ist von mir selbst ausgwählt worden und steht daher bereits fest.


    Das ist das Risiko für Vermieter, welche "unbedingt" nahtlose Mieteinnahmen haben wollen...
    Wenn Du Deinem Nachmieter feste Zusagen machst, kann er u.U. ab 1.8. ersatzweise auf Deine Kosten in ein Hotel ziehen.

  • Du hast Deinem Mieter zum Ende Monat x gekündigt. Vorher kann er ausziehen, muß aber bis zum Ende der Kündigungsfrist Miete zahlen.

    Einen neuen Mieter kannst Du erst zum Anfang des Monats suchen bzw. mit ihm einen Vertrag abschließen der dem Ende der Kündigungsfrist Deines "Noch"mieters folgt.

    Das ist das einzige was kalkulierbar ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!