Beiträge von Anobaum

    Hallo zusammen,

    folgende Situation:

    Hauptmieter macht einen Vertrag mit neuem Untermieter (für unmöbiliertes Zimmer), in welchem Kaution, Abschlagszahlung für Einrichtung, Pauschalzahlung für den Restmonat und die generellen Mietgesamtkosten/Monat angegeben sind.
    Es stellt sich nach kurzer Zeit heraus, dass ein WG Leben zwischen Haupt- und Untermieter aufgrund von Differenzen nicht machbar ist, und man kommt zu dem Schluss einen Auflösungsvertrag zu machen, welcher besagt, dass der Vertrag ab dann aufgehoben wird, wenn Untermieter eine neue Unterkunft hat. Gleichzeitig ist in diesem aber auch eine maximale Frist gesetzt, bis wann der Untermieter spätestens ausgezogen sein muss; die Mietzahlung erfolgt dann anteilig. (Ist so ein Aufhebungsvertrag überhaupt gültig?)

    Problematisch wird es jetzt jedoch, weil der Untermieter noch gar nichts gezalt hat und ich selbst nicht in der finanziellen Lage bin die Kosten der gesamten Wohnung alleine zu tragen. Was kann ich tun um das Geld einzufordern, wenn mündliches darauf hinweisen nicht weiterhilft?

    Vielen Dank
    Anobaum

    Hallo,

    ich habe meinem Untermieter gekündigt und dieser hätte wohl zum 1.8. eine neue Wohnung. Die Sache ist aber die, dass er das nicht sicher weiß, und ich mir daher auch nicht sicher sein kann, was ich seinem Nachfolger sagen soll.

    Den Aufhebungsvertrag will er erst unterschreiben, wenn er den Vertrag der neuen Wohnung unterschrieben hat, was wohl ziemlich sicher erst dann sein wird, wenn er bereits in der neuen Wohnung, sprich schon ausgezogen ist.

    Gibt es also jetzt irgendwie eine Frist, wie, dass er mit spätestens 14 Tage vor dem Ausziehen Bescheid geben muss oder kann er beliebig von dem einen auf den anderen Tag verschwinden, ohne, dass ich das für mich selbst kalkulieren könnte?

    Info: der Nachmieter ist von mir selbst ausgwählt worden und steht daher bereits fest.

    Vielen Dank!

    Hallo Anobaum


    Sorry habe nicht an die erleichterte Kündigung nach §573a gedacht,
    klar das trifft auf dich zu, und eben 6 Monate Kündigungsfrist.
    Wenn du heute kündigst würde die Frist am 31.12.2013 ablaufen.


    VG Syker

    Ok, vielen Dank. Wann wäre der letzte Tag in diesem Monat an dem ich kündigen könnte, ohne die Frist noch weiter zu erhöhen, diese also über den 31.12.13 hinausgeht?

    Hallo Anobaum


    Das hört sich nicht nur so an, sondern ist auch so.


    VG Syker

    § 573a BGB

    (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

    Was verstehe ich hier falsch? Demnach kann ich sehr wohl grundlos kündigen, auch wenn die Frist dann auf 6 Monate steigt.

    Hallo Anobaum,

    schau' mal hier: § 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters
    Die Kündigung MUSS schriftlich erfolgen.

    Pardon, nix verstehe: "EDIT: Muss darüber hinaus der Vermieter selbst auch bemitteilt werden?"

    Vielen Dank erstmal.

    Ich meinte damit, ob der Vermieter (Eigentümer der Wohnung) ebenfalls 1. über die Kündigung informiert werden muss und/oder 2. evtl. diese sogar mitunterschreiben muss. Letzteres kann ich mir aber eigentlich weniger vorstellen, da der Vertrag ja ausschließlich zwischen Mieter (mir) und Untermieter gelten müsste.

    Lt. BGB § 573 ff benötige ich ja tatsächlich ein "berechtigtes Interesse", und das obwohl nur ein mündlicher Untermietvertrag besteht. Ich bin nochmals selbst nur Hauptmieter. Für mich hört sich das jetzt so an, als könnte ich meinen Untermieter, ohne dass dieser "irgendwas anstellt" gar nicht loswerden?

    Guten Tag,

    ich will meinem Untermieter kündigen. Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht, jedoch sind schon mehr als 2 Monatsmieten bezahlt worden. Ich gehe also davon aus, dass er eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat? Das Zimmer ist darüber hinaus unmöbiliert vergeben worden. Gibt es irgendwelche Begründungen die ich aufführen müsste, oder reicht die einfache Erklärung zur Frist von 3 Monaten aus (Welche natürlich schriftlich erfolgen würde)?
    #
    EDIT: Muss darüber hinaus der Vermieter selbst auch bemitteilt werden?

    Danke
    Anobaum

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