Hallo,
meine Freundin ist vor 18 Monaten in ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung gezogen.
( in die Einliegerwohnung im 1.OG / Vermieter wohnt unten )
Der Umzug und die Renovierung der Wohnung hat ca. 6000 Euro gekostet.
Jetzt hat der Vermieter das Haus verkauft und der neue Besitzer hat durchblicken lassen,
das Er das Haus incl. Einliegerwohnung selbst benötigt und Er nach Eintrag in das Grundbuch das Mietverhältniss kündigen werde.
( ca. im September )
Der Mietvertrag war unbefristet. Zu keinem Zeitpunkt wurde in der Vergangenheit durch den bisherigen Besitzer die Absicht das Haus kurzfristig zu verkaufen bekundet.
Es wurde bei einem Begutachtungstermin vor 4 Wochen auf Nachfrage durch meine Freundin vom bisherigen Besitzer sogar behauptet es ginge bei dem Wertgutachten nicht um den Verkauf sondern es ginge um die Überschreibung an seine Kinder.
Jetzt muss meine Freundin vorzeitig umziehen ( Sie wollte mindestens 4-5 Jahre in der Wohnung wohnen ) Frage besteht ein Anspruch auf Endschädigung ?
Es endstehen ja jetzt wieder ,und das bevor die Investitionen in die jetzige Mietwohnung
abgewohnt wurde, neue Kosten durch Umzug, eventuell Maklergebühr und Renovierung
... oder bleibt Sie auf allen Kosten sitzen
Welche Möglichkeiten hat Sie nicht auf ganzer Linie zu verlieren ...?
Danke vorab für Eure Hilfe