Hat der Mieter Anspruch auf Endschädigung wegen Kündigung nach nur 18 Monaten

  • Hallo,

    meine Freundin ist vor 18 Monaten in ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung gezogen.
    ( in die Einliegerwohnung im 1.OG / Vermieter wohnt unten )
    Der Umzug und die Renovierung der Wohnung hat ca. 6000 Euro gekostet.
    Jetzt hat der Vermieter das Haus verkauft und der neue Besitzer hat durchblicken lassen,
    das Er das Haus incl. Einliegerwohnung selbst benötigt und Er nach Eintrag in das Grundbuch das Mietverhältniss kündigen werde.
    ( ca. im September )
    Der Mietvertrag war unbefristet. Zu keinem Zeitpunkt wurde in der Vergangenheit durch den bisherigen Besitzer die Absicht das Haus kurzfristig zu verkaufen bekundet.
    Es wurde bei einem Begutachtungstermin vor 4 Wochen auf Nachfrage durch meine Freundin vom bisherigen Besitzer sogar behauptet es ginge bei dem Wertgutachten nicht um den Verkauf sondern es ginge um die Überschreibung an seine Kinder.
    Jetzt muss meine Freundin vorzeitig umziehen ( Sie wollte mindestens 4-5 Jahre in der Wohnung wohnen ) Frage besteht ein Anspruch auf Endschädigung ?
    Es endstehen ja jetzt wieder ,und das bevor die Investitionen in die jetzige Mietwohnung
    abgewohnt wurde, neue Kosten durch Umzug, eventuell Maklergebühr und Renovierung
    ... oder bleibt Sie auf allen Kosten sitzen
    Welche Möglichkeiten hat Sie nicht auf ganzer Linie zu verlieren ...?

    Danke vorab für Eure Hilfe

  • Ich denke, das vor 18 Monaten der Vermieter kaum wissen konnte, das er das Haus mal verkauft. So was kann sich sehr schnell ändern.
    Ohne verlieren kommen Sie da nicht raus, zumindest gibt es keine rechtliche Grundlage.

  • besteht ein Anspruch auf Endschädigung ?
    Es endstehen ja jetzt wieder---


    Leider bin auch ich der Meinung, dass bzgl. der hohen bisher entstandenen Kosten eine Endschädigung entsteht.
    Nein. ich sehe für sie keine in ihrem Sinne positive Chance.

  • Zitat

    Ich denke, das vor 18 Monaten der Vermieter kaum wissen konnte, das er das Haus mal verkauft. So was kann sich sehr schnell ändern.


    In der Regel entscheidet man sich aber nicht von heute auf morgen sein selbstbewohntes Haus zu verkaufen. Von daher könnte man sich schon Gedanken über einen vorhersehbaren Eigenbedarf machen, den sich der Neueigentümer anrechnen lassen müsste.
    Nur bringt das in diesem Fall nicht allzuviel dagegen vorzugehen, da in dieser Konstellation ein Sonderkündigungsrecht besteht und sich die Kündigungsfrist nur um 3 Monate verlängern würde.

  • Liebe Dachdeckerin,

    Also 18 Monate mit Heute auf Morgen zu vergleichen bedarf schon sehr guter Kenntnisse der Einstein'schen Relativitätstherie.
    Ich habe das bis heute nicht so richtig verstanden. Deswegen auch meine Verwunderung.

  • "von Heute auf Morgen" war im übertragenen Sinne gemeint. Den Gedanken sein selbstbewohntes Eigenheim zu verkaufen, trägt man in der Regel eine ganze Weile mit sich rum. 1-2 Jahre sind sicher relativ normal dafür.

  • "von Heute auf Morgen" war im übertragenen Sinne gemeint. Den Gedanken sein selbstbewohntes Eigenheim zu verkaufen, trägt man in der Regel eine ganze Weile mit sich rum. 1-2 Jahre sind sicher relativ normal dafür.

    Leider kein Konsens!:)

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