Kündigung wegen Eigenbedarf

  • hallo
    wir leben in einem efh zur mieter...dieses wurde jetzt verkauft und die neuen eigentümer
    wollen natürlich selbst einziehen.
    wir wohnen seid 8 jahren in diesemhaus und haben dem nach 6 monate kündigungsfrist....
    bei uns in kühlungsborn ist es sehr schwer etwas bezahlbares und geeignets zu finden für eine 4 köpfige familie.
    gester haben wir die kündigung erhalten.sie sieht mir nur etwas sehr eifach aus und ich denke das sie nicht wirklich richtig geschrieben ist.
    wir haben einfach angst nach diesen 6 monaten auf der straße zu stehen weil wir nichts richtiges gefunden haben....
    hier mal das schreiben

    "nach vollzogenem erwerb kündigen wir ihnen hiermit das bestehende mietverhältnis für das haus (adresse)
    aufgrud von eigenbedarf nach den gesetzlichen bestimmungen.."

    dann steht nur noch das wir die miete jetzt auf ihr konto überweisen sollen mehr nicht

    ist dies eine richtige kündigung?????vielen dank schon mal

    Einmal editiert, zuletzt von daddel666 (30. Juni 2013 um 10:55)


  • wir haben einfach angst nach diesen 6 monaten auf der straße zu stehen weil wir nichts richtiges gefunden haben....

    Angst ist ein schlechter Ratgeber

    Die Begründung der Eigenbedarfskündigung scheint mir etwas mager. Sie können das von einen Fachanwalt prüfen lassen.

    Letztendlich müssen Sie irgendwann doch raus, ob sich der Aufwand für eine mittelfristige Mietverlängerung lohnt, können nur Sie beurteilen. Sechs Monate Kündigungsfrist ist schon eine ausreichende Zeit um etwas Neues zu finden.

    Zitat

    dann steht nur noch das wir die miete jetzt auf ihr konto überweisen sollen mehr nicht

    Wenn die Aufforderung von neuen Eigentümer kommt, würde ich das nicht tun. Der bisherige Vermieter muß Ihnen das schriftlich geben, das Sie die Miete an den neuen Vermieter überweisen sollen. Da könnte Ihnen jeder ein solches Schreiben zusenden.
    Gehen Sie da auf Nummer Sicher-

  • "nach vollzogenem erwerb kündigen wir ihnen hiermit das bestehende mietverhältnis für das haus (adresse)
    aufgrud von eigenbedarf nach den gesetzlichen bestimmungen.."
    ist dies eine richtige kündigung?????


    Nein.
    1. Der Eigenbedarf wurde nicht ausreichend erläutert.
    2. Ein Termin wurde nicht angegeben.

    "dann steht nur noch das wir die miete jetzt auf ihr konto überweisen sollen mehr nicht"
    - Ist Euch rechtlich ausreichend (schriftlich) der Eigentümerwechsel mit Termin des wirtschaftlichen Übergangs vom bisherigen Vermieter mitgeteilt worden?

  • Hallo daddel666


    wir wohnen seid 8 jahren in diesemhaus und haben dem nach 6 monate kündigungsfrist....

    Wann genau ist der Mietbeginn im MV genannt?
    Wann hast du die Kündigung erhalten?
    Bei mehr als 8 Jahren Mietdauer wäre die Kündigungsfrist 9 Monate.


    VG Syker

  • hallo
    danke schon mal für die antworten.

    also schriftlich haben wir noch nichts bekommen vom eigentümer über den wechsel.

    aslo ganz 8 jahre sind es noch nicht es fehlen noch 3 monate bis dahin...

    was mach ich denn am besten jetzt mit der miete soll ich da lieber noch mal dem ehemaligen eigentümer fragen???

    vorallem steht auch kein datum zu wann gekündigt wirs usw.

    mfg

    Einmal editiert, zuletzt von daddel666 (30. Juni 2013 um 12:53)

  • Hallo daddel666


    vorallem steht auch kein datum zu wann gekündigt wirs usw.

    Es steht deiner Aussage nach "den gesetzlichen Bestimmungen" das sollte normal reichen,
    besser wäre natürlich das dort der Fristablauf genannt wird.

    Wann das sein wird, kann dir das Forum sicherlich auch beantworten
    sobald du meine Fragen aus dem letzten Beitrag beantwortet hast.

    Wurdest du auf das Widerspruchsrecht nach § 574 hingewiesen?
    Wie schon geschrieben wurde ist die Begründung etwas dürftig,


    VG Syker

  • Hallo daddel666


    also der mietbeginn war 1 november 2006..

    Also ich zähle dann knapp 7 Jahre,
    und es bleibt bei 6 Monaten.

    Solltest du also die Kündigung zwischen dem 05.06.2013 und dem 03.07.2013 erhalten haben,
    würde die Kündigungsfrist am 31.12.2013 ablaufen.
    Und die Mietsache wäre spätestens zu diesem Termin an den VM zurückzugeben.



    nein es gab keine hinweise auf eine wiedersruchsrecht..

    Das wäre für dich in sofern positiv,
    dass du keine Frist für den Widerspruch hast und somit nichts versäumen könntest.


    VG Syker

  • schriftlich haben wir noch nichts bekommen vom eigentümer über den wechsel.

    soll ich da lieber noch mal dem ehemaligen eigentümer fragen???


    Dein Mietvertragspartner ist Dein Vermieter. Er muss nicht zwangsweise auch der Eigentümer der Wohnung oder der Immobilie sein.

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