Zum 01.9.2013 wird meine Miete - unter Bezugnahme auf den (nicht der neueste Mietspiegel 2012) Mietspiegel 2010- um 20% angehoben.
Dies wäre auch so i.O.
Die bisherige Miete betrug 400 EUR, die Betriebskostenpauschale 80 EUR.
Die Miete wurde auf 480 Euro erhöht. Dies ist i.O.,
Die Betriebskostenpauschale wurde um 50% auf 120€ erhöht. (also mehr als 20%)
Von der Vermieterin bekam ich den Mietspiegel 2010 und das ausgefüllte Formblatt zur Zustimmungserklärung für die Mieterhöhung.
Reicht dies für eine Erhöhung aus oder ist die Mieterhöhung formal ungültig, da kein schriftliches Mieterhöhungsverlangen und die Erhöhung der Pauschale mehr als 20% beträgt?.
Darf die Vermieterin die BK-Pauschale um mehr als 20% erhöhung und muss Sie die Kosten für die BK-Pauschale nachweisen?.
Soll ich die Mieterhöhung nun akzeptieren oder der Mieterhöhung widersprechen.
Kann die Vermieterin trotzdem auf Zustimmung klagen?
Vielen Dank für die Auskunft!´