ZitatAha, mal so locker nach Gutsfrauenart...?
Da müsste mal im MV nachgeschaut werden, was da über die BK vereinbart wurde. Ich war jetzt von den üblichen Verhältnissen ausgegangen.
Berny, Ja genau, ohne die Kosten für das ganze Haus aufzulisten.
Die BK-Pauschale kann sie laut Mietvertrag erhöhen, dies ist richtig, nur müsste sie doch die Kosten nachweisen.
Genauso ist es mit der Mieterhöhung; in der Zustimmungserklärung ist ja nur die neu berechnete Miete und die neue BK-Pauschale ausgewiesen und es liegt nur der Mietspiegel bei. Die jetzige Miete und die Summe der Erhöhung erscheint nirgens.
Ich kann dies natürlich nachrechnen und komme bei der Erhöhung der Netto-Miete auf genau 20%.
Mir geht es aber darum, ob aufgrund der fehlenden Unterlagen die Mieterhöhung formal falsch ist und ich deshalb Widerspruch einlegen kann.
Kann mir dies hier im Forum jemand richtig beantworten?
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Meiner Meinung nach, müsste die Vermieterin daraufhin ein neues Mieterhöhungsverlangen zukommen lassen. Dies würde eben die Erhöhung um einige Monate hinauszögern.