Beiträge von Haesi1951

    Zitat

    Aha, mal so locker nach Gutsfrauenart...?
    Da müsste mal im MV nachgeschaut werden, was da über die BK vereinbart wurde. Ich war jetzt von den üblichen Verhältnissen ausgegangen.


    Berny, Ja genau, ohne die Kosten für das ganze Haus aufzulisten.
    Die BK-Pauschale kann sie laut Mietvertrag erhöhen, dies ist richtig, nur müsste sie doch die Kosten nachweisen.

    Genauso ist es mit der Mieterhöhung; in der Zustimmungserklärung ist ja nur die neu berechnete Miete und die neue BK-Pauschale ausgewiesen und es liegt nur der Mietspiegel bei. Die jetzige Miete und die Summe der Erhöhung erscheint nirgens.

    Ich kann dies natürlich nachrechnen und komme bei der Erhöhung der Netto-Miete auf genau 20%.

    Mir geht es aber darum, ob aufgrund der fehlenden Unterlagen die Mieterhöhung formal falsch ist und ich deshalb Widerspruch einlegen kann.

    Kann mir dies hier im Forum jemand richtig beantworten?

    :rolleyes:

    Meiner Meinung nach, müsste die Vermieterin daraufhin ein neues Mieterhöhungsverlangen zukommen lassen. Dies würde eben die Erhöhung um einige Monate hinauszögern.

    Wenn im Mietvertrag die BK gesondert ausgewiesen sind, kann der VM Zustimmung zu einer Erhöhung der Nettomiete erbitten/verlangen.
    Die BK können nur nach einer erfolgten BK-Abrechnung angepasst werden, bspw. Jahresbetrag / 12 plus geringfügige Aufrundung.

    Es handelt sich hier nicht um eine BK-VORAUSZAHLUNG sondern
    um eine Betriebskosten-Pauschale
    und genau darum geht es. Die Erhöhung der Netto Miete um 20% ist ja i.O. (Die Voraussetzungen sind erfüllt, mehr als 3 Jahre nicht erhöht und im Rahmen des Mietspiegels)

    Es geht darum, dass die Vermieterin, gleichzeitig die Pauschale um 50% erhöht.

    Zum 01.9.2013 wird meine Miete - unter Bezugnahme auf den (nicht der neueste Mietspiegel 2012) Mietspiegel 2010- um 20% angehoben.
    Dies wäre auch so i.O.

    Die bisherige Miete betrug 400 EUR, die Betriebskostenpauschale 80 EUR.
    Die Miete wurde auf 480 Euro erhöht. Dies ist i.O.,

    Die Betriebskostenpauschale wurde um 50% auf 120€ erhöht. (also mehr als 20%)
    Von der Vermieterin bekam ich den Mietspiegel 2010 und das ausgefüllte Formblatt zur Zustimmungserklärung für die Mieterhöhung.

    Reicht dies für eine Erhöhung aus oder ist die Mieterhöhung formal ungültig, da kein schriftliches Mieterhöhungsverlangen und die Erhöhung der Pauschale mehr als 20% beträgt?.

    Darf die Vermieterin die BK-Pauschale um mehr als 20% erhöhung und muss Sie die Kosten für die BK-Pauschale nachweisen?.
    Soll ich die Mieterhöhung nun akzeptieren oder der Mieterhöhung widersprechen.
    Kann die Vermieterin trotzdem auf Zustimmung klagen?

    Vielen Dank für die Auskunft!´

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!