Vermieter erstellt keine Nebenkostenabrechnung

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem: Ich wohne seit März 2011 in meiner jetztigen Wohnung und habe bisher noch keine Nebenkostenabrechnung bekommen. Darauf habe ich die für mich zuständige Sachbearbeiterin beim Haus-und Grundverein bereits im September letzten Jahres (2012) hingewiesen. Seitdem rufe ich sie jeden Monat einmal an um Sie zu bitten die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Sie sagt jedes Mal, dass sie sie bis Ende nächster Woche macht, aber passiert ist bisher noch nichts. Letzte Woche habe ich mit dem Leiter der dortigen Abteilung gesprochen und er hat mir gesagt das dies Sache der zuständigen Mitarbeiterin ist und er deshalb nichts machen wird.
    Für den Zeitraum März 2011 bis März 2012 dürfte ich etwa 200€ zu viel bezahlt haben. Hat jemand eine Idee was ich machen könnte um endlich eine Nebenkostenabrechnung zu bekommen? Wenn ich wegen dem Betrag zum Anwalt gehe sind die Gebühren dort ja schon höher als der Betrag den ich zurück bekomme.

    Würd mich freuen wenn jemand weiß was ich machen könnte.

    Gruß und Dank
    Martin

  • Weigert sich der Vermieter, die Nebenkosten abzurechnen, darf der Mieter die monatlichen Vorauszahlungen für die laufenden Nebenkosten einbehalten, solange bis der Vermieter die Nebenkostenabrechnung für den vergangenen Abrechnungszeitraum vorlegt. Der Mieter hat im laufenden Mietverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht. (BGH WuM 2006, 383).

    Da wird sich dann mal ganz schnell was bewegen.

    Fordern Sie die Abrechnung von 2011. Die Abrechnung 2012 hat noch bis Ende 2013 Zeit.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (26. Juni 2013 um 08:36)

  • Hallo, erstmal Danke für die Antwort.
    Für den Abrechnungszeitraum März 2011 bis März 2012 hab ich aber schon jetzt das Recht eine Abrechnung zu fordern oder müsste ich da auch bis Ende diesen Jahres warten, weil der Zeitraum noch in 2012 reinragt?

    Muss ich die Einzugsermächtigung für die Nebenkosten dann schriftlich per Einschreiben widerrufen oder gibt es da noch mehr zu beachten? Und kann ich dies dann für den nächsten Monat tun oder erst für die nächtes Abrechnungsperiode, sprich erst ab April 2014?


  • Für den Abrechnungszeitraum März 2011 bis März 2012 hab ich aber schon jetzt das Recht eine Abrechnung zu fordern oder müsste ich da auch bis Ende diesen Jahres warten, weil der Zeitraum noch in 2012 reinragt?

    Ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes muß Ihnen die Abrechnung vorliegen.

    Zitat

    Muss ich die Einzugsermächtigung für die Nebenkosten dann schriftlich per Einschreiben widerrufen oder gibt es da noch mehr zu beachten? Und kann ich dies dann für den nächsten Monat tun oder erst für die nächtes Abrechnungsperiode, sprich erst ab April 2014?

    Siehe hierzu:[url=http://www.berliner-zeitung.de/archiv/das-neu…0,10136698.html]DAS NEUE MIETRECHT VON A bis Z Was darf der Mieter und welche Pflichten hat er zu erfüllen.: Einzugsermächtigung kann im Vertrag vereinbart werden | Archiv*- Berliner Zeitung[/url]

  • Hallo Tinki,

    ist der Haus-und Grundverein Dein Vermieter?
    Ist der übliche Betriebskosten-Abrechnungszeitraum für das von Dir bewohnte Haus evtl. gleich dem Kalenderjahr?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!