Hallo, erstmal Danke für die Antwort.
Für den Abrechnungszeitraum März 2011 bis März 2012 hab ich aber schon jetzt das Recht eine Abrechnung zu fordern oder müsste ich da auch bis Ende diesen Jahres warten, weil der Zeitraum noch in 2012 reinragt?
Muss ich die Einzugsermächtigung für die Nebenkosten dann schriftlich per Einschreiben widerrufen oder gibt es da noch mehr zu beachten? Und kann ich dies dann für den nächsten Monat tun oder erst für die nächtes Abrechnungsperiode, sprich erst ab April 2014?