müllgebühren bei getrennten mülltonnen umlagefähig?

  • Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage bezüglich unserer diesjährigen nebenkostenabrechnung und hoffe, jemand kann mir helfen.
    Wir sind (waren) im Haus 2 Parteien, jeder hat seine eigene Mülltonne.
    Wohnung 1: 5 Personen, 240liter-Tonne.
    Wohnung 2 (wir): 2 Personen, 120liter-Tonne.

    Da unsere Abfallgebühren etwas verdächtig waren haben wir die Einzelabrechnung des Entsorgers bei der Hausverwaltung angefragt. Siehe da: die kosten werden 50:50 geteilt. darf der Vermieter die beiden getrennten Mülltonnen einfach zusammen werfen und umlegen? Er bekommt die Abrechnung vom Entsorger aufgeschlüsselt. Offenbar war das auch die letzten beiden Jahre so, kann man in dem Fall rückwirkend Einspruch erheben? Wir hatten ja nie eine gesonderte Aufstellung vom Vermieter und wussten deshalb nichts von der Umlage. Im Mietvertrag steht nichts von Umlage, da wir ja eine eigene Tonne haben sind wir auch nicht auf die Idee gekommen.

    Ich finde bisher nur Artikel, die sich auf die Umlage von Müll in Gemeinschaftscontainern beziehen, nicht wenn jeder eine eigene Tonne hat, ich hoffe, das ist nicht die 7000 Frage dazu... Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend, MaKe


  • darf der Vermieter die beiden getrennten Mülltonnen einfach zusammen werfen und umlegen? Er bekommt die Abrechnung vom Entsorger aufgeschlüsselt.


    Wenn konkret eine Aufschlüsselung der Gebühren erfolgt ist, sind diese auch als Berechnungsbasis für den Einzelnen zu nehmen.

    Zitat

    Offenbar war das auch die letzten beiden Jahre so, kann man in dem Fall rückwirkend Einspruch erheben?

    Sie haben 12 Monate nach Erhalt der Rechnung Zeit um Einspruch zu erheben.

    Zitat

    Wir hatten ja nie eine gesonderte Aufstellung vom Vermieter und wussten deshalb nichts von der Umlage. Im Mietvertrag steht nichts von Umlage, da wir ja eine eigene Tonne haben sind wir auch nicht auf die Idee gekommen.

    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, so heißt es. In Ihrem Fall ist das Zahlung.

    Zitat

    ..... nicht wenn jeder eine eigene Tonne hat,

    ...welche aber auch zu bezahlen ist.

  • Hallo MaKe,

    wenn das so klar geregelt ist:

    "Wir sind (waren) im Haus 2 Parteien, jeder hat seine eigene Mülltonne.
    Wohnung 1: 5 Personen, 240liter-Tonne.
    Wohnung 2 (wir): 2 Personen, 120liter-Tonne."

    Dann hättet Ihr schon längst auf eine korrekte Abrechnung bestehen sollen.
    Einspruchfrist für die vorletzte BK_Abr. wie Kolinum bereits sagte.

  • Im Mietvertrag steht nichts von Umlage ...

    Im Mietvertrag steht nicht das Müllgebühren umgelegt werden?

    Wenn dem so ist, müßt Ihr keine zahlen.

    Oder steht im Mietvertrag nicht nach welchem Verteilerschlüssel umgelegt wird?

    In dem Fall muß der Vermieter per Gesetz nach Wohnfläche abrechnen.


    Wie der Vermieter die Kosten des jeweiligen Ver- oder Entsorgers berechnet bekommt spielt keine Rolle.

  • ich befürchte der Threadersteller hat nicht ganz verstanden was umlegen dürfen und nicht bedeutet.

    Wenn jede Mietpartei eine eigene Mülltonne hat, zahlt natürlich jede Mietpartei nur die eigene Mülltonne.
    Der Vermieter kann es sich hier nicht einfach machen und 50 / 50 abrechnen.
    Kann ich mir aber fast nicht vorstellen, so gross ist der Aufwand nicht.
    Fordern Sie Einsicht in die Originalunterlagen des Entsorgers an. Sie könne vom VM auch versuchen die zuviel gezahlten Kosten für das Vorjahr zu bekommen. Einfach mal anfordern, Frechheit siegt. Rechtlich gesehen haben Sie aber nur 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit gegen Fehler in der Abrechnung Einspruch einzulegen. Also schnell mal das Datum prüfen. Manche VM sind da ja sehr spät dran im Jahr.

    Interessant wäre dazu aber schon was im MV bei NK zu den Mülltonnen steht.

  • Stellen Sie hier mal wörtlich die Passage zu den Betriebskosten Ihres Mietvertrages ein.
    Erst dann kann das Rätselraten beendet werden.

    Wenn im Vertrag die Betriebskosten laut Verordnung genannt wurden schließt das die Müllbeseitigung mit ein.
    Sinde jedoch die Betriebskosten im einzelnen genannt und fehlt der Posten Müllentsorgung, dann brauchen Sie auch nicht zu zaheln.
    Aber ziehmlich unreal.

  • Hallo zusammen, erstmal vielen Dank für die Infos. Mag sein, dass ich das mit der Umlage nicht ganz verstehe :( Und ja, Kleingedrucktes: im Zweifel laut §2 Betriebskostenverordnung umlegbar. In diesem § steht aber auch z.B. Frischwasser. Eigener Zähler, eigene Abrechnung. Warum soll das bei der Tonne nicht greifen? Finde ich seltsam.
    Um es mal noch komplizierter zu machen: unsere Tonne ist gar nicht in die Umlage eingegangen, sondern nur Tonne 1 und die des Nachbarhauses (gleicher VM). Der Nachbar zahlt unsere Tonne und freut sich. Kann ich das zumindest rückwirkend beanstanden? Nach unserem 1. Einspruch, in dem wir auch die differenzierte Abrechnung angefordert haben, ist unsere Müllgebühr übrigens kommentarlos um 100€ gekürzt worden. passt aber immer noch nicht, da wie gesagt falsche Tonne und 50:50 Umlage. Und noch etwas: eigentlich sind wir drei Wohnungen, die dritte ist die Zweitwohnung unserer Vermieter. Wenn die Müllgebühren also trotz getrennter Tonnen umgelegt werden, müssten doch alle drei Wohnungen einfließen, oder? Nochmal vielen Dank für eure Hilfe! Schönen Abend!

  • Um es mal noch komplizierter zu machen: unsere Tonne ist gar nicht in die Umlage eingegangen, sondern nur Tonne 1 und die des Nachbarhauses (gleicher VM). Der Nachbar zahlt unsere Tonne


    Wie schön, dass ich das nicht unbedingt nachvollziehen können muss.

  • Meine Frage wurde nur noch mit weiteren Wirrwarr beantwortet.Wenn Sie nicht in der Lage sind uns hier die Details zu den Betriebskosten in Ihrem Mietvertrag zu nennen, empfehle ich Ihnen das Aufsuchen eines Anwaltes vor Ort.
    Ich muß Ihnen nicht alles aus der Nase ziehen, denn SIE haben ein Problem!

  • ..., denn SIE haben ein Problem!


    Hey hey, Koli, mal OT:
    Zu Mr. Ford kam seinerzeit einer seiner Arbeiter in's Office.
    Noch bevor er anfing, fragte ihn der grosse Boss: "Did you come to solve a problem - or are you part of it?"

  • Hey hey, Koli, mal OT:
    Zu Mr. Ford kam seinerzeit einer seiner Arbeiter in's Office.
    Noch bevor er anfing, fragte ihn der grosse Boss: "Did you come to solve a problem - or are you part of it?"

    Natürlich habe ich mit der mangelnden Kooperationsbereitschaft auch ein Problem, aber es ist nur das mit der Kooperation.

  • Hallo Kolinum, Entschuldigung, ich wollte Ihnen mit meiner Frage nicht persönlich auf den Schlips treten. Der Mietvertrag, Abschnitt Betriebskosten, zitiert offenbar wörtlich den §2 Betriebskostenverordnung, keine Spezifizierung. Vielen Dank für Ihre Einschätzung aus dem ersten Beitrag, das fand ich sehr hilfreich. Und wäre es kein Wirrwar sondern völlig logisch und nachvollziehbar hätte ich nicht um Hilfe gebeten :) Lasse mich überraschen, was der VM zu meinem neuen Einspruch sagt und werde u.U. wirklich einen Anwalt aufsuchen. Danke nochmal allen für die Bemühungen. Gruß

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