Beiträge von MaKe

    Hallo Kolinum, Entschuldigung, ich wollte Ihnen mit meiner Frage nicht persönlich auf den Schlips treten. Der Mietvertrag, Abschnitt Betriebskosten, zitiert offenbar wörtlich den §2 Betriebskostenverordnung, keine Spezifizierung. Vielen Dank für Ihre Einschätzung aus dem ersten Beitrag, das fand ich sehr hilfreich. Und wäre es kein Wirrwar sondern völlig logisch und nachvollziehbar hätte ich nicht um Hilfe gebeten :) Lasse mich überraschen, was der VM zu meinem neuen Einspruch sagt und werde u.U. wirklich einen Anwalt aufsuchen. Danke nochmal allen für die Bemühungen. Gruß

    Hallo zusammen, erstmal vielen Dank für die Infos. Mag sein, dass ich das mit der Umlage nicht ganz verstehe :( Und ja, Kleingedrucktes: im Zweifel laut §2 Betriebskostenverordnung umlegbar. In diesem § steht aber auch z.B. Frischwasser. Eigener Zähler, eigene Abrechnung. Warum soll das bei der Tonne nicht greifen? Finde ich seltsam.
    Um es mal noch komplizierter zu machen: unsere Tonne ist gar nicht in die Umlage eingegangen, sondern nur Tonne 1 und die des Nachbarhauses (gleicher VM). Der Nachbar zahlt unsere Tonne und freut sich. Kann ich das zumindest rückwirkend beanstanden? Nach unserem 1. Einspruch, in dem wir auch die differenzierte Abrechnung angefordert haben, ist unsere Müllgebühr übrigens kommentarlos um 100€ gekürzt worden. passt aber immer noch nicht, da wie gesagt falsche Tonne und 50:50 Umlage. Und noch etwas: eigentlich sind wir drei Wohnungen, die dritte ist die Zweitwohnung unserer Vermieter. Wenn die Müllgebühren also trotz getrennter Tonnen umgelegt werden, müssten doch alle drei Wohnungen einfließen, oder? Nochmal vielen Dank für eure Hilfe! Schönen Abend!

    Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage bezüglich unserer diesjährigen nebenkostenabrechnung und hoffe, jemand kann mir helfen.
    Wir sind (waren) im Haus 2 Parteien, jeder hat seine eigene Mülltonne.
    Wohnung 1: 5 Personen, 240liter-Tonne.
    Wohnung 2 (wir): 2 Personen, 120liter-Tonne.

    Da unsere Abfallgebühren etwas verdächtig waren haben wir die Einzelabrechnung des Entsorgers bei der Hausverwaltung angefragt. Siehe da: die kosten werden 50:50 geteilt. darf der Vermieter die beiden getrennten Mülltonnen einfach zusammen werfen und umlegen? Er bekommt die Abrechnung vom Entsorger aufgeschlüsselt. Offenbar war das auch die letzten beiden Jahre so, kann man in dem Fall rückwirkend Einspruch erheben? Wir hatten ja nie eine gesonderte Aufstellung vom Vermieter und wussten deshalb nichts von der Umlage. Im Mietvertrag steht nichts von Umlage, da wir ja eine eigene Tonne haben sind wir auch nicht auf die Idee gekommen.

    Ich finde bisher nur Artikel, die sich auf die Umlage von Müll in Gemeinschaftscontainern beziehen, nicht wenn jeder eine eigene Tonne hat, ich hoffe, das ist nicht die 7000 Frage dazu... Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend, MaKe

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!