Ich als untermieter wurde gekündigt!

  • Hallo.
    Ich habe mal ne Frage,
    ich Wohne seit fast sieben Jahren in einer ganzen Wohnung als Untermieter. Die Wohnung war unmöbiliert. Der hauptmieter hat das Ganze zwei Familienhaus gemietet. Jetzt hat er den Mietvertrag mit den Eigentümern gekündigt. Mit hat er gesagt das ich bis zum 30.09.2013 aus der Wohnung sein muß.
    Die Eigentümer wollen das haus immer als ganzes vermieten und somit habe ich keine chancse das sie sagen ich könne in der Wohnung bleiben.
    Also muß ich raus. Was für mich erschwerend hinzukommt ist das meine Frau vor 3 Jahren verstorben ist und ich meinen Sohn jetzt 7 Jahre alt allein erziehe. Er geht hier zur Schule und so weiter.
    Wie ist das mit der Kündigungsfrist? Habe mal was von 6 Monaten gelesen weil ich ja schon länger hier Wohne?

    Vieleicht kann mir hier wer weiterhelfen weil ich eigentlich nicht ausziehen will. Gerade wegen der Schule und weil ich erst alles neu Renoviert habe.

    Danke schon mal im Vorraus

  • Ab Wohndauer 5 Jahre beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter, gemäß BGB § 573c Abs. 1, 6 Monate.

    "Mit hat er gesagt das ich bis zum 30.09.2013 aus der Wohnung sein muß."
    stellt keine keine Kündigung dar.

    Eine Mietvertragskündigung muß zwingend schriftlich erfolgen und für den Vermieter nur aus wichtigem Grund den er in der Kündigung nennen muß.

    Genau genommen mußt Du, da das Mietverhältnis Deines Vermieters am 30.9. endet, auch ausziehen.

    Da Dir aber Dein Vermieter ab dem 1.10. die Mietsache entzieht könntest Du ihn schadenersatzpflichtig machen.

    In der Wohnung bleiben wirst Du sicher nicht können.

    Außer der neue Hauptmieter übernimmt Deinen Vertrag.

  • Hallo Burner4x4


    Wie ist das mit der Kündigungsfrist? Habe mal was von 6 Monaten gelesen weil ich ja schon länger hier Wohne?

    Für eine Beantwortung deiner Frage musst du ein paar weitere Details liefern:

    Wann wurde der MV abgeschlossen?
    Wann wurdest du gekündigt? (Zugang der Kündigung bei dir)
    Wird eine Begründung (welche?) in der Kündigung angeführt?


    VG Syker

  • Die gesetzliche Grundlage in diesem Fall:

    BGB § 573 a Erleichterte Kündigung des Vermieters
    (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf.
    Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
    (2) ...........
    (3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
    (4) ...........

    Das heißt: bei einer Wohnzeit von 5 - 9 Jahren wären das 6 + 3 Monate.
    Inwieweit sich das auf das Mietverhältnis des Hauptmieters auswirkt, kann ich leider nicht beurteilen.
    Da aber in diesen Fall ein berechtigtes Interesse des Vermieters gegeben ist bleibt es bei 6 Monaten.

  • Das heißt jetzt für mich ich habe 6 Monate zeit mir was neues zu suchen nicht nur 3?
    Also unter mir die beiden haben das ganze Haus gemietet und haben sich ne andere Wohnung gesucht, sie ziehen zum 30.09.2013 aus. Sie sind die Hauptmieter. Ich Wohne oben als untermieter.
    Das habe ich als Kündigung bekommen:


    Kündigung des Mietverhältnisses

    Hallo Heiko

    aufgrund unserer Kündigung des Mietverhältnis für das Haus zum 30.09.2013
    kündigen wir auch dir, den mit uns geschlossenen Mietvertrag, für die Wohnung im 1.OG zum 30.09.2013.

    Da es sich bei unserem Mietvertrag um eine Untervermietung handelt, ist dies die Vorgehensweise.


    Das ist der genaue Text den ich bekommen habe wo ich für unterschrieben habe das ich es bekommen habe.

    Einmal editiert, zuletzt von Burner4x4 (25. Juni 2013 um 11:57)

  • Das heißt jetzt für mich ich habe 6 Monate zeit mir was neues zu suchen nicht nur 3?

    Ja.

    Allerdings kann es Probleme mit dem Vermieter geben wenn Dein Vermieter die Mietsache nicht vollständig geräumt, sprich auch ohne Untermieter, zurück gibt. Für Deinen Vermieter wohlgemerkt.

  • Hallo Heiko,

    ich würde der Kündigung mit Verweis auf die Gesetzeslage widersprechen und als Termin demzufolge den 31.12.2013 angeben. Falls ich eine adäquate Wohnung früher finden würde, würde ich entgegenkommenderweise auch früher ausziehen.

  • Ok dann werde ich mal ein schriftstück verfassen, mal sehen was bei rum kommt. schon mal vielen vielen dank an euch:-)


    Please keep us informed.

  • Das ist zwar ein anderes Thema, aber ich würde trotzdem das Gespräch mit den Hausbesitzern suchen. Vielleicht haben sie mittlerweile die Meinung geändert und würden euch auch nur die DG-Wohnung vermieten.

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