drohende Eigenbedarfskündigung bei Verkauf der Wohnung

  • guten Abend,

    im Dezember 2012 bin ich in meine Mietwohnung eingezogen. Bereits im April sandte mir meine Vermieterin eine SMS mit der Bitte, um einen Besichtigungstermin für eine Maklerin, da die von mir gemietete Wohnung verkauft werden soll. Arglos fragte ich an, ob das Kapitalanleger oder Selbstbezieher wären - diese Frage wurde nicht beantwortet.

    Beim Besichtigungstermin erzählten die Interessenten ganz aufgeregt, was sie hier alles abreissen würden, so dass sich schnell herausstellte "Selbstbezieher" wie auch die nachfolgenden Interessenten. Kein einziger Kapitalanleger. Ich habe ein wenig im Netz recherchiert. Da stellte sich heraus, dass die Wohnung schon zum Verkauf angeboten wurde als ich den Mietvertrag unterschrieb.

    Klar, dass ich mich hier nicht weiter einrichte. Ich bin massiv verärgert und fühle mich über den Tisch gezogen. Vermieterin vermietet, obwohl sie genau weiss, sie verkauft die Immobilie in naher Zukunft. Ich nehme an, das ist auch noch legal oder was sagt ihr dazu? Gibts nen kleinen Umzugskostenzuschuss oder bleibts bei einem "Pech gehabt"?

    Bin gespannt auf Eure Antworten... Danke!

  • Hier kann Ihnen nur ein Anwalt weiterhelfen und wenn Sie nachweisen können, dass die Verkaufsabsicht bereits vor der Vermietung bestand könnte Sie optimistisch sein.

  • ich habe 2 Screenshots, auf denen ersichtlich ist, wann das Immobilienangebot eingestellt wurde und ich habe Aussage der Maklerin, dass sie schon "sehr lang" den Verkaufsauftrag hat, jedoch nur mündlich.


    Danke!

  • ich habe 2 Screenshots, auf denen ersichtlich ist, wann das Immobilienangebot eingestellt wurde und ich habe Aussage der Maklerin, dass sie schon "sehr lang" den Verkaufsauftrag hat, jedoch nur mündlich. Danke!


    Das besagt alles - leider - nichts...

  • Hallo LaCajita


    Das besagt alles - leider - nichts...

    Zumal du damit offensichtlich vom geplanten Verkauf vor Abschluss des MV gewusst hast,
    und somit auch eine evtl. ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarf billigend in kauf genommen hast.


    VG Syker

  • Hallo LaCajita


    Zumal du damit offensichtlich vom geplanten Verkauf vor Abschluss des MV gewusst hast,
    und somit auch eine evtl. ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarf billigend in kauf genommen hast.


    VG Syker

    Nein Syker, das ist nicht richtig. Ich habe erst recherchiert als die ersten Interessenten ankamen...

  • Nein Syker, das ist nicht richtig. Ich habe erst recherchiert als die ersten Interessenten ankamen...

    Also hast du das nur mündlich von der Maklerin?
    Und was sollen die Screenshots beweisen?


    VG Syker

  • die Screenshots des Immobilienangebots zeigen, dass das Objekt fortlaufend zum Verkauf angeboten wurde. Kolinum schrieb oben "wenn Sie nachweisen können, dass die Verkaufsabsicht bereits vor der Vermietung bestand könnte Sie optimistisch sein." - und das war meine Antwort drauf, ob das nun ausreicht oder nicht.

    Von der Maklerin nur mündlich, aber auf der Homepage ihres Arbeitgebers ist die Wohnung noch immer, eingestellt vor meinem Einzug. Stand gestern war's noch da.

  • Hallo LaCajita



    Kolinum schrieb oben "wenn Sie nachweisen können, dass die Verkaufsabsicht bereits vor der Vermietung bestand könnte Sie optimistisch sein." - und das war meine Antwort drauf, ob das nun ausreicht oder nicht.

    Also optimistisch wäre m.E. wohl etwas übertreiben,
    Du musst mindestens beweisen
    das die WHG schon zum Verkauf stand bevor du den MV abgeschlossen hast,
    und das du davon nichts wusstest, du aber explizit danach gefragt hast.

    Mit den Screenshots kann du wohl nur den Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt beweisen,
    wenn du jetzt einen Screenshot von vor dem MV hast beweist du aber das du vom Verkauf wusstest.



    Von der Maklerin nur mündlich, aber auf der Homepage ihres Arbeitgebers ist die Wohnung noch immer, eingestellt vor meinem Einzug. Stand gestern war's noch da.

    Der Einzugstermin ist irrelevant,
    der Abschluss des MV ist maßgeblich.


    VG Syker

  • Hallo LaCajita


    wenn du jetzt einen Screenshot von vor dem MV hast beweist du aber das du vom Verkauf wusstest.


    VG Syker

    Ähm..: nein! Das Immobilienangebot ist jetzt immer noch im Netz und das Einstelldatum zeigt ein Datum vor Abschluss des Mietvertrages. Das sagt doch nicht aus, dass ich das damals gesehen habe.

  • Hallo LaCajita


    Ähm..: nein! Das Immobilienangebot ist jetzt immer noch im Netz und das Einstelldatum zeigt ein Datum vor Abschluss des Mietvertrages. Das sagt doch nicht aus, dass ich das damals gesehen habe.

    Ahh Ok bei den Portalen mit denen ich arbeite
    kann man nicht erkennen wann das Exposé eingestellt wurde.
    Kannst mir ja mal einen Link senden (gern auch per PN)

    Wie du so aber sicherlich merkst,
    ist es sehr schwer irgendwie gegen den VM vorzugehen.


    VG Syker

  • PN hab ich Dir geschickt

    Hübsche Wohnung



    und ja, ich merk's :) Rechtlich wohl einwandfrei, moralisch gesehen unter aller Sau.

    Fürs moralische kannst du dir leider nix kaufen,
    und rechtlich wirst du wohl nur sehr wenig ausrichten können,
    da eben einiges zu beweisen wäre.

    Ich persönlich würde mir den Stress nicht antun und eine neue Wohnung suchen,
    als Tipp: wenn du wirklich länger wohnen willst,
    können die Vertragsparteien die ordentliche Kündigung für 48 Monate ausschließen.


    VG Syker

  • auf jeden Fall; es lohnt sich ja gar nicht, da nur noch einen Nagel in die Wand zu schlagen.


    ... und insofern weichen @Kolinum's und @Berny's und auch @Syker's Antworten garnicht so sehr voneinander ab.
    Schon mal daran gedacht, dass es auch Lockvogelangebote, nicht nur auf dem Wohnungsmarkt, gibt? Und das sogar sehhhr viele...?:mad:

  • Nee, aber egal. Ich hab die Arschkarte und die Kosten an der Backe, Vermieter ist fein raus
    und ich bin demnächst auch fein raus, im wahrsten Sinne des Wortes.

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