Hallo zusammen,
ich habe mal wieder Ärger mit meinem Vermieter. Zwei Punkte sind problematisch.
1. Ich habe einen Handwerker beauftragt eine kleine Schranktür einzustellen. Als der Handwerker vor Ort war hat der Mieter gleich zwei weitere Punkte in Auftrag gegeben, ebenfalls weitere Schranktüren einzustellen in mehreren Räumen (sind Einbauschränke). Über diese Probleme wurde ich nie informiert und mit einer Rechnung vor vollendete Tatsachen gestellt. Ich sehe nicht ein dafür zu zahlen. Für mich sind das Schönheitsreparaturen. Habe ich hiermit recht?
Wie verhält es sich wenn es sich nicht um Schönheitsreparaturen handelt und der Mieter eigenmächtig etwas in Auftrag gibt. Im Nachhinein kann ich ja schlecht überprüfen, wo das Problem lag.
2. Ich habe den Mieter darauf hingewiesen, dass ich nach 3 Monaten, die er da wohnt, keine Glühbirnen mehr austauschen muss. Das sind Kleinreparaturen und eine entsprechende Klausel findet sich im Vertrag. Er sagt jedoch, dass er die Lampen noch nie anhatte bzw. ich hätte ihm zeigen müssen wo der Schalter für die Lampen ist. Ich überprüfe natürlich nicht wann er welche Lampen laufen hat. Ein entsprechendes Übergabeprotokoll hat er beim Einzug unterschrieben und solche Mängel waren nicht ausgeführt. Ist es nicht die Pflicht des Mieters sich über alle Mängel ein Bild zu machen und diese im Übergabeprotokoll festzuhalten. Ich habe auf alle Mängel hingewiesen, die mir bekannt waren. Ob die Glühbirne nun bei Einzug oder nicht ging oder eben nicht, weiß ich nicht.
Danke für Eure Hilfe.