Eigenmächtige Erweiterung eines Handwerkerauftrag durch Mieter

  • Hallo zusammen,

    ich habe mal wieder Ärger mit meinem Vermieter. Zwei Punkte sind problematisch.

    1. Ich habe einen Handwerker beauftragt eine kleine Schranktür einzustellen. Als der Handwerker vor Ort war hat der Mieter gleich zwei weitere Punkte in Auftrag gegeben, ebenfalls weitere Schranktüren einzustellen in mehreren Räumen (sind Einbauschränke). Über diese Probleme wurde ich nie informiert und mit einer Rechnung vor vollendete Tatsachen gestellt. Ich sehe nicht ein dafür zu zahlen. Für mich sind das Schönheitsreparaturen. Habe ich hiermit recht?
    Wie verhält es sich wenn es sich nicht um Schönheitsreparaturen handelt und der Mieter eigenmächtig etwas in Auftrag gibt. Im Nachhinein kann ich ja schlecht überprüfen, wo das Problem lag.

    2. Ich habe den Mieter darauf hingewiesen, dass ich nach 3 Monaten, die er da wohnt, keine Glühbirnen mehr austauschen muss. Das sind Kleinreparaturen und eine entsprechende Klausel findet sich im Vertrag. Er sagt jedoch, dass er die Lampen noch nie anhatte bzw. ich hätte ihm zeigen müssen wo der Schalter für die Lampen ist. Ich überprüfe natürlich nicht wann er welche Lampen laufen hat. Ein entsprechendes Übergabeprotokoll hat er beim Einzug unterschrieben und solche Mängel waren nicht ausgeführt. Ist es nicht die Pflicht des Mieters sich über alle Mängel ein Bild zu machen und diese im Übergabeprotokoll festzuhalten. Ich habe auf alle Mängel hingewiesen, die mir bekannt waren. Ob die Glühbirne nun bei Einzug oder nicht ging oder eben nicht, weiß ich nicht.

    Danke für Eure Hilfe.

  • Sag mal gehts noch, willst du jetzt für jeden Krümel hier aufschlagen? Melde dich bei der VHS in Hannover für den nächsten Vermieterkursus an. Da erfährst du dann, was zu den Schönheitsreparaturen zählt und was nicht.

    Bis der nächste Kursus beginnt lege ich dir dieses Lexikon ans Herz: Steckbrief des Mietrechtslexikon oder besuche ein Vermieterforum. Dort ist man dankbar für jeden neuen User, der sich so unbeholfen anstellt wie du.

  • Hallo Mainschwimmer


    Sag mal gehts noch, willst du jetzt für jeden Krümel hier aufschlagen?

    Mir ist klar dass du sauer bist weil du mal wieder nicht recht hattest,
    aber das ist kein Grund den TE hier so anzugreifen.


    Duck und weg
    Syker

  • Versteh ich nicht. Braucht man wohl deine geistigen Fähigkeiten zu, richtig?

    Nöö die geistigen Fähigkeiten einer Stockente würden in deinem Fall reichen

  • Ich war der Meinung, dass dieses Forum für Vermieter und Mieter ist. Das dies ein Fehler war weiß ich nun und dafür entschuldige ich mich. Aber Mainschwimmer, der Ton macht die Musik. Wenn es deine geistige Reife nicht zulässt, konstruktive Kritik zu üben, dann tust du mir sehr Leid.

  • berndaushannover:

    "1. Ich habe einen Handwerker beauftragt eine kleine Schranktür einzustellen. Als der Handwerker vor Ort war hat der Mieter gleich zwei weitere Punkte in Auftrag gegeben, ebenfalls weitere Schranktüren einzustellen in mehreren Räumen (sind Einbauschränke)."
    - Also hast Du als Auftraggeber das Erstere zu bezahlen, und der Mieter das, was er beauftragt hat.

    "Für mich sind das Schönheitsreparaturen. Habe ich hiermit recht?"
    - Tja, popelige Schranktüren zu regulieren dürfte nichts anderes sein. Sollte im MV einen Kleinstreparaturklausel sein, müsste man hier mal überprüfen wegen der Höhe der Beträge.

    "Wie verhält es sich wenn es sich nicht um Schönheitsreparaturen handelt und der Mieter eigenmächtig etwas in Auftrag gibt."
    - Grundsätzlich gilt, wer die Musike bestellt, ..."

    "Im Nachhinein kann ich ja schlecht überprüfen, wo das Problem lag."
    - That's right.

    "2. Ich habe den Mieter darauf hingewiesen, dass ich nach 3 Monaten, die er da wohnt, keine Glühbirnen mehr austauschen muss...."
    - Glühlampen im Allgemeinbereich des Hauses fallen unter VM-Kompetenz.

  • - Glühlampen im Allgemeinbereich des Hauses fallen unter VM-Kompetenz.

    Vielen Dank für die Auskunft. Beim letzten Punkt wird es interessant. Wenn es sich um ein Einfamilienhaus samt Garten, der dazu gehört, handelt. Dann kann man doch nicht von einem "Allgemeinbereich" sprechen, oder etwa doch?

  • Wenn es sich um ein Einfamilienhaus samt Garten, der dazu gehört, handelt. Dann kann man doch nicht von einem "Allgemeinbereich" sprechen, oder etwa doch?


    M.M. nicht.


  • Beim letzten Punkt wird es interessant. Wenn es sich um ein Einfamilienhaus samt Garten, der dazu gehört, handelt. Dann kann man doch nicht von einem "Allgemeinbereich" sprechen, oder etwa doch?

    Natürlich ist der Mieter des Einfamilienhauses für das gesamte gemietete Objekt verantwortlich. In diesem Fall ist der Mieter insoweit für den Ersatz zuständig, soweit es die Kosten der vereinbarten Kleinreparaturklausel zulassen.

    Noch etwas: Dieses Forum ist weder ein Vermieter- noch ein Mieterforum.
    Hier geht es um eine erste Hilfe zu Fragen des Mietrechtes und das tangiert alle Parteien.
    Der Eindruck kann entstehen, da die überwiegend meisten Fragen durch Mieter gestellt werden.

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