zu hohe Nebenkosten, da der Vermieter die Heizung hochgedreht hat

  • Hallo,
    am Samstag hab ich Post von meinem altem Vermieter bekommen (meine NK-Abrechnung), ich soll für 2 Monate 120 eur nachzahlen (die Wohnung stand in der Zeit leer).
    Im Jahr 2011 musste ich 60 eur nachzahlen (für das ganze Jahr)
    Zur Erklärung: Ich bin ende Dezember umgezogen musste die alte Wohnung aber bis Ende Februar weiter laufen lassen, da es so ein toller "Zeitmietvetrag" war.
    Als ich also im Dezember weg bin, hab ich alle Heizungen auf "Sternchen" gedreht, hab dann Mitte Januar einen bösen Anruf vom Vermieter bekommen, wie ich das nur machen könnte Mitten im Winter, die Leitungen könnten einfrieren. (Meiner Meinung ist die "Sternchen"-Stellung ja genau dafür da, das zu verhindern). Nun drehte der Vermieter einen Heizkörper hoch (scheinbar gleich auf 5...).
    Achso, ich habe dem Vermieter Anfang Januar den Schlüssel gegeben (mit Übergabeprotokoll)
    Ich fühl mich jetzt natürlich ziemlich übers Ohr gehauen.
    Meine Frage ist, gibt es da eine Möglichkeit die Nebenkosten nicht zu zahlen?

    Vielen Dank


  • Als ich also im Dezember weg bin, hab ich alle Heizungen auf "Sternchen" gedreht, hab dann Mitte Januar einen bösen Anruf vom Vermieter bekommen, wie ich das nur machen könnte Mitten im Winter, die Leitungen könnten einfrieren. (Meiner Meinung ist die "Sternchen"-Stellung ja genau dafür da, das zu verhindern).

    Richtig, da war wohl der Vermieter etwas überängstlich.

    Zitat

    Nun drehte der Vermieter einen Heizkörper hoch (scheinbar gleich auf 5...).

    ... und vielleicht das auch noch tagelang so gelassen.

    Zitat

    Achso, ich habe dem Vermieter Anfang Januar den Schlüssel gegeben (mit Übergabeprotokoll)
    Ich fühl mich jetzt natürlich ziemlich übers Ohr gehauen.

    Glaub ich. Aber auf den Kosten bleiben Sie sitzen. Wie wollen Sie beweisen, welchen Anteil an der Schuld des Vermieters zu messen ist?
    Das ist unmöglich.
    Was Sie falsch gemacht haben, glauben Sie nun bestimmt zu wissen.

  • Hallo TomTG,

    auch ich sehe keine Chance für Dich. Die Höhe der Nachzahlungsbeträge sagt überhaupt nichts aus, denn in diese Kalkulation fliessen mehrere Fakten mit hinein.

  • Ob der VM die Heizkörper auf 5 gestellt hat oder nicht.

    Dein Nutzungszeitraum waren ausschließlich 2 Heizmonate, noch dazu die heizkostenintensivsten des Jahres. In denen die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch sind wie die gezahlten.

    Weiterhin ist zu berücksichtigen das Heizkosten nur zu 50 oder 70 % nach Verbrauch und der Rest nach Wohnfläche abgerechnet werden.

    Das die Nachzahlung 2011 nur 60 € betrug liegt daran das der Nutzungszeitraum 12 Monate war und aus den heizfreien Monaten Mai - September Guthaben für die Heizmonate "angespart" werden konnte.

  • Ob der VM die Heizkörper auf 5 gestellt hat oder nicht.

    Dein Nutzungszeitraum waren ausschließlich 2 Heizmonate, noch dazu die heizkostenintensivsten des Jahres. In denen die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch sind wie die gezahlten.

    Weiterhin ist zu berücksichtigen das Heizkosten nur zu 50 oder 70 % nach Verbrauch und der Rest nach Wohnfläche abgerechnet werden.

    Das die Nachzahlung 2011 nur 60 € betrug liegt daran das der Nutzungszeitraum 12 Monate war und aus den heizfreien Monaten Mai - September Guthaben für die Heizmonate "angespart" werden konnte.

    Das stimmt prinzipiell und daher denke ich auch, dass der "Streitwert" nicht allzu hoch sein dürfte. Trotzdem muss der Mieter nach Auszug nicht für kuschelige Temperaturen in der Wohnung zahlen.

  • Trotzdem muss der Mieter nach Auszug nicht für kuschelige Temperaturen in der Wohnung zahlen.

    Dann hätte er den Schlüssel behalten und selbst die Heizung regulieren sollen.

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