Nebenkostenabrechnung Korrektur Frist

  • Halli Hallo Hallöle,

    ich habe folgendes Problem:

    Im Februar 2013 erhielt ich die Nk-Abrechnung für 2012.

    Da diese aber nach MEA berechnet wurde, obwohl dieses nicht im MV vereinbart wurde, legte ich Widerspruch ein.

    Diesen akzeptierte sie nicht, da sie anscheinend keine Ahnung hat :confused: "Sie macht es shließlich seit 20 Jahren für 3 ETW so" :mad:

    Auf ihr Schreiben vom Anwalt reagierte ich nun mit einem Schreiben von Mieterverein. Eine Antwort steht noch aus.

    Ja, ich weiß, die MEA's sind meist den qm gleich, bei uns aber nicht! Es kommen andere Beträge raus!

    Die Abrechnung war ja nun von Anfang an nichtig, da es die Wohngeldabrechnung und nicht die Mieterabrechnung war!

    Also, nun zu meiner eigentlichen Frage: SOLLTE meine VM sich mit der neuen Abrechnung bis Ende des Jahres/Anfang nächstes Jahres Zeit lassen, muss ich dann eine Nachzahlung leisten?

    Schließlich ist es ihr verschulden, sie müsste ja wissen, dass sie als VM verpflichtet ist, uns eine eigene Abrechnung zu stellen.

    Danke für eure Antworten

  • sie müsste ja wissen, dass sie als VM verpflichtet ist, uns eine eigene Abrechnung zu stellen.


    ... wozu sie - vorausgesetzt, der Abrechnungszeitraum entspricht dem Kalenderjahr - bis zum 31.12. noch Zeit hätte.

  • Genau. Nur wusste ich nicht so genau, da sie mir ja eine Abrechnung hat zukommen lassen. Aber diese war ja nichtig. Die Korrektur muss also trotzdem bis zum 31.12. erfolgen, gell!? Dankeschön!

  • Hallo SissiAlex

    Die Korrektur muss also trotzdem bis zum 31.12. erfolgen,

    Das kommt auf den Fehler an der korrigiert wurde,
    kann auch innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Abrechnung sein.


    VG Syker

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