Eigenbedarfskündigung wegen Kündigungsauschlüssen bei anderen Mietern...

  • Hallo Allerseits,


    mein Vermieter hat mir heute ein Einschreiben zugeschickt in dem er eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ankündigt, da seine Tochter ihr Studium abgeschlossen hat und nun eine "Bleibe" in Karlsruhe benötigt.Als Begründung mich nun eventuell zu kündigen wird angeführt, daß man mit anderen neueren Mietern sogenannte "Kündigungsausschlüsse" vereinbart hat, es wird hier jedoch erst mal um Bestätigung eines Besichtigungstermin ersucht und dann schon mal die 6 monatige Kündigungsfrist erwähnt...
    Ich erwäge dieses Schreiben zu ignorieren oder zumindest schon mal darauf hinzuweisen daß es nicht mein Problem ist, wenn er einfach Kündigungsausschlüsse vereinbart welche nun zu meinem Nachteil führen.Mit mir wurde so etwas nicht vereinbart.Ich selber habe im Herbst das Mietverhältniss schon 8 Jahre, wohnte jedoch zuvor schon 14 Jahre in einer kleineren Wohnung im selbenHaus.
    Nun ersuche ich die Meinung der geehrten Forumsnutzer wie das Juristisch zu bewerten ist.
    Auf eifrigen Informationsaustausch freue ich mich, werde natürlich dann einen Anwalt ersuchen, wollte nur vorab Infos sammeln.
    :)

    Einmal editiert, zuletzt von Durlacher (19. Juni 2013 um 22:02)

  • BGB § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters
    (1)....
    (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
    1. ....
    2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
    3. ....
    (3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.
    (4)....

    Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Tochter die Wohnung zu vermieten. Soweit richtig.
    Nun muß er diesen Bedarf begründen. Das tut er damit, weil andere Wohnung zum Bezug eben wegen des Kündigungsauschlusses der anderen Verträge nicht möglich ist. Da ein solcher bei Ihnen nicht vorliegt, liegt es nahe Ihnen den Vertrag wegen Eigenbedarf zu kündigen.

    "wenn er einfach Kündigungsausschlüsse vereinbart welche nun zu meinem Nachteil führen"
    Die anderen Verträge und deren Bedingungen sind für Ihr Mietverhältnis ohne Bedeutung.

    Viel Glück beim Anwalt!

  • Durlacher:

    "Als Begründung mich nun eventuell zu kündigen wird angeführt, daß man mit anderen neueren Mietern sogenannte "Kündigungsausschlüsse" vereinbart hat,"
    - Ob sowas rechtlich wirksam sein kann, weiss ich nicht, wäre aber m.E. letztendlich egal.

    "es wird hier jedoch erst mal um Bestätigung eines Besichtigungstermin ersucht und dann schon mal die 6 monatige Kündigungsfrist erwähnt...
    Ich selber habe im Herbst das Mietverhältniss schon 8 Jahre, wohnte jedoch zuvor schon..."
    - Nach 8 Jahren in derselben Wohnung sind es 9 Monate.

    "werde natürlich dann einen Anwalt ersuchen, wollte nur vorab Infos sammeln."
    - OK.

  • Zitat

    daß es nicht mein Problem ist, wenn er einfach Kündigungsausschlüsse vereinbart

    Mit dieser Ansicht wirst du vor Gericht nur ein leises Lächeln ernten. Mit wem dein Vermieter welche Art von Mietverträgen abschließt hat dich nicht zu kümmern. Fakt ist aber, dass es solche Mietverträge im Haus bei anderen Mietern gibt und nur daran hat sich der Vermieter zu orientieren. Bei deiner langen Mietzeit wäre jeder Kündigungsausschluss (längstens für 4 Jahre) schon längst abgelaufen, hast du das überhaupt bedacht?

    Aufgrund deiner langen Mietzeit dürftest du alle Zeit (9 Monate) der Welt haben, dir eine neue Wohnung zu suchen.

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